Asbest neben der Wallfahrtskirche

von Redaktion

100 Meter zur Wallfahrtskirche, kaum weiter zu den nächstgelegenen Wohn- und Gewerbebauten – die Deponie in Waldering ist nicht gerade abseits gelegen. Doch dürfen dort schadstoffhaltiger Bodenaushub und Bauschutt sowie Straßenaufbruch abgelagert werden.

Stephanskirchen – Die Fläche zwischen Wallfahrtskirche und Wertstoffhof soll ein Park werden. Eigentlich soll der schon fertig sein. So jedenfalls der Plan. Noch ist es aber eine Mülldeponie der Stadtwerke Rosenheim. Eine Deponie der Schadstoffklasse II. Eine Deponie, auf der gesundheitsgefährdende Stoffe gelagert werden dürfen. Materialien, deren schädliche Inhaltsstoffe bei unsachgemäßer Behandlung ins Grundwasser gelangen könnten.

Bürgerinitiative
war Reaktion

Erst waren es Rückstände aus der Müllverbrennungsanlage Rosenheim, die seit Mitte der 1970er-Jahre auf der Deponie in Waldering landeten. Diese werden seit Anfang der 2000er-Jahre zur Stabilisierung des Untergrunds in Untertagedeponien in den Bergbaustollen der ehemaligen DDR gelagert. Es durften folgen: Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch und mehr. Inklusive Asbest, Quecksilber und Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoff (PAK).

Welche Abfälle auf einer Deponie abgelagert werden, regelt der jeweilige Genehmigungsbescheid. 2010 beantragten die Stadtwerke Rosenheim, seit 1976 verantwortlich für die Deponie, die Lagerung von schadstoffhaltigem Material. Protestbriefe, Krisengespräche, Sondertagungen des Gemeinderates und Unterschriftenaktionen einer Bürgerinitiative waren die Reaktion.

Schließlich einigten sich die Stadtwerke und die Gemeinde darauf, dass die Stadtwerke nur noch die zur Modellierung notwendigen Verfüllungen vornehmen werden. Auf Nachfrage der OVB-Redaktion erklärte eine Sprecherin der Stadtwerke Rosenheim jetzt: „Die Stadtwerke werden die für Ersatzbaustoffe beziehungsweise mineralische Abfälle, die die Zuordnungswerte für die Deponieklasse II einhalten, genehmigte und gebaute Deponie in Waldering weiter befüllen.“ Zumindest im zweiten Bauabschnitt, so die Auskunft der Gemeindeverwaltung. Im ersten Abschnitt wird unbelastetes Material zur Modellierung des Geländes verwendet.

Auf den genehmigten dritten Bauabschnitt hatten die Stadtwerke schon vor Jahren verzichtet. Dadurch sank das Volumen des gelagerten belasteten Materials auf etwa ein Viertel der ursprünglich genehmigten Menge. Asbest, Quecksilber und PAKs in etlichen der zigtausenden Varianten können dennoch enthalten sein. „Für die entsprechenden Abdichtungskomponenten wurde und wird viel Geld investiert“, versichert die Sprecherin der Stadtwerke.

Die Oberflächenabdichtung ist laut des Umweltministeriums in München wichtig, um das Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern, und so der Bildung von Sickerwasser entgegenzuwirken. Dabei sind je nach Deponieklasse verschiedene Schichtungen vorgesehen. Direkt auf den Abfallkörper müssen laut der Erklärung des Ministeriums auf seinen Internetseiten meist eine Ausgleichsschicht und mineralische Dichtungen aufgebracht werden. Dann gegebenenfalls noch eine Kunststoffsperre und erst dann kommt Erdboden. Dafür, dass alles in Ordnung ist, sorgen Eigenkontrollen des Deponiebetreibers sowie eine „technische Gewässeraufsicht“ durch das Wasserwirtschaftsamt.

Der Zeitplan für die Schließung der Anlage ist längst aus den Fugen: Geplant war, dass die Stadtwerke noch 2014 das Genehmigungsverfahren für den Gesamtabschluss anschieben. Die Restverfüllung sollte ab 2016 erfolgen, 2020/2021 die Rekultivierung mit Oberflächenmodellierung. Da sich die Abstimmungen zwischen den Stadtwerken, Fachbehörden und der Regierung von Oberbayern immer wieder verzögerten, wurde die Änderung des Bebauungsplanes auf Eis gelegt und die Stadtwerke konnten ihren Antrag auf Abschluss und Rekultivierung der Deponie erst 2018 stellen. Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern kam in diesem Frühjahr. Und wurde prompt im Gemeinderat bekannt gegeben.

Nun könnte die Restverfüllung – auch mit belasteten, zum Teil krebserregenden Materialien – beginnen. Theoretisch. Denn nach Ansicht des Baurechtlers in der Gemeindeverwaltung müsse erst die Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen werden. Zudem muss der vor neun Jahren mit den Stadtwerken geschlossene Vertrag modifiziert werden, da damals noch von einer Verlegung des Wertstoffhofes ausgegangen worden war. Das ist mittlerweile hinfällig. 2016 beschloss zudem der damalige Gemeinderat, dass die im ursprünglichen Konzept vorgesehenen Wege und Parkplätze nicht so üppig ausfallen sollen. „Zur Nutzung nach Verfüllung und Abschluss gibt es bereits seit ein paar Jahren eine Abstimmung mit der Gemeinde, die für die Stadtwerke weiterhin Bestand hat“, heißt es aus Rosenheim.

Zeitschiene muss
noch geklärt werden

Geplant ist ein parkähnlicher Bereich. Aus dem Gemeinderat kam jetzt die Anregung, die Stadtwerke könnten im südlichen Bereich der Fläche doch eine Photovoltaik-Anlage errichten. Die passe ja auch ins Portfolio der Stadtwerke. „Die Nutzung der Flächen für PV-Anlagen war nicht Teil des Plangenehmigungsantrags“, erklärt dazu die Sprecherin der Stadtwerke. Die Kosten für die Gestaltung der Oberfläche der befüllten Anlage trägt die Gemeinde.

Wie die weitere Zeitschiene aussehen wird, muss zwischen der Gemeinde Stephanskirchen und den Stadtwerken Rosenheim noch geklärt werden. Vor knapp einem Jahrzehnt war man von rund fünf Jahren zwischen Genehmigung und Bepflanzung ausgegangen.

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