Leserforum

Gleiches Recht für alle in der Reuthstraße

von Redaktion

Zum Bericht „Ja für Dreispänner in der Reuthstraße“, erschienen im Lokalteil:

Wem zum Vorteil? Diese Frage muss man sich wohl auch im Falle der durchgeführten Bebauungsplanänderung in der Reuthstraße stellen. Ich bin direkter Anwohner in einem Einfamilienhaus, wie zwei weitere direkt angrenzende Häuser auch Einfamilienhäuser sind. Als ich vor etwa elf Jahren in der Gemeinde vorstellig geworden bin, wurde mir mitgeteilt, dass ich mich bezüglich der Renovierung des Hauses an der umgebenden Bebauung zu orientieren habe und somit geplante Dachgauben nicht genehmigt würden, weil die umgebende Bebauung diese auch nicht hat. Beim derzeit im Umbau befindlichen Nachbarhaus (Einfamilienhaus) wurden die Dachgauben auch nicht genehmigt. Nun wird der Bebauungsplan geändert, sogar die zulässige Gebäudeart, obwohl die Verwaltung mitteilt, dass aus städtebaulicher Sicht die Bebauungsplanänderung für nur ein Grundstück problematisch sei. Warum die Änderung und warum nur für ein Grundstück? Die Frage „Wem nutzt es?“ – „Cui bono?“ drängt sich mir hier geradezu auf. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stefan Adam (CSU), Ihre Aussage der Bebauungsplan sei älter als Sie, sollte noch lange kein Grund sein diesen „willkürlich“ zu ändern – gleiches Recht für alle! Lieber Herr Volker Schmidt (SPD/ÜW Schechen), um Ihre Frage zu beantworten: Nein, die Nachbarn wurden nicht mit einbezogen, sie wurden durch den Artikel im OVB vor vollendete Tatsachen gestellt. Oder ist der Artikel im OVB schon als das Miteinbeziehen der Nachbarn zu verstehen? Ich finde es sehr befremdlich und enttäuschend, dass hier mit unterschiedlichem Maßstab gemessen und der Anschein erweckt wird, dass man sich die Bebauungsregeln so zurechtbiegen kann, wie man sie gerade braucht.

Simon Brummer

Schechen

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