Söchtenau – Der Bebauungsplan Nummer sieben „Söchtenau-Ost“ regelt die Bebauung eines Teilbereiches des Hauptortes Söchtenau. Dieser aus dem Jahr 1985 stammende Plan wurde bereits zehnmal geändert. Die jüngste Änderung wurde kürzlich rechtskräftig. Da aktuell wieder neun Änderungsanträge vorliegen, ist nach Ansicht der Gemeinde erkennbar, dass die 1985 mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele nicht den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Bauwerber entsprechen. Die derzeit vorliegenden Anträge zielen hauptsächlich auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf versiegelten Flächen ab, was die Gemeinde unterstützen möchte. Bürgermeister Bernhard Summerer führte ergänzend aus, dass eine solche Nachverdichtung erklärtes Ziel der Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen ist und dem Grundsatz einer nachhaltigen Innenentwicklung entspricht. Die Aufhebung des Bebauungsplanes ist auch deshalb erforderlich, da überholte und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften des Ursprungsplanes nicht über Befreiungen überwunden werden können und in der Vergangenheit eine Vielzahl von Änderungen erfolgte. Das Planungsbüro Fuchs aus Kolbermoor wurde bereits mit der Ausarbeitung einer Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nummer sieben beauftragt, welche zur Einsichtnahme vorliegt.
Keine Mehrkosten
für Bürger
Nachdem Bürgermeister Summerer auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte, dass für die Bürger keine zusätzlichen Mehrkosten entstehen, stimmte der Gemeinderat mit 14:0 Stimmen der Aufstellung einer Aufhebungssatzung im beschleunigten Verfahren zu.