Rechtsmängel Reischach beseitigt

von Redaktion

Gremium beschließt Aufhebungssatzung

Söchtenau – Der Bebauungsplan „Nummer 20, Reischach“ der Gemeinde Söchtenau leidet an Rechtsmängeln und wird deswegen im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr angewendet. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes beraten. Aufgrund örtlichen Gegebenheiten soll kein neuer Bebauungsplan aufgestellt, sondern lediglich der Bestehende aufgehoben werden. Damit werden zukünftige Bauvorhaben nach den Bestimmungen der Paragrafen 34 und 35 des Baugesetzbuches als sogenannter Innenbereich oder Außenbereich beurteilt. Der 2021 neu aufgestellte Bebauungsplan Nummer 20.1 „Reischach Süd-Ost“ ist von der Aufhebung nicht betroffen und behält weiterhin seine Gültigkeit.

Da durch die Aufhebung in einem Einzelfall bereits bestehendes Baurecht unverschuldet aufgehoben und entfallen würde, stimmten die Räte einer Heilung dieses Umstandes durch Erlass einer Einbeziehungssatzung zu. Damit wird das durch die Aufhebung des Bebauungsplanes in den Außenbereich fallende Grundstück per gemeindlicher Satzung dem Innenbereich zugeordnet und damit analog anderer Bauvorhaben des dortigen Bereiches beurteilt.

Einstimmig mit 14:0 Stimmen beschloss der Gemeinderat die Aufstellung einer Aufhebungssatzung sowie den Erlass einer Einbeziehungssatzung mit dem Zusatz, dass die Gemeinde die Verfahrenskosten trägt.böp

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