Cannabishandel nicht nachgewiesen

Besitz von Cannabis, um sich von den langen, stressigen Arbeitstagen zu erholen, kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Foto  Symbolbild dpa

Besitz von Cannabis, um sich von den langen, stressigen Arbeitstagen zu erholen, kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Foto Symbolbild dpa

Konsum als Entspannung für stressigen Job kostet Geldstrafe von 170 Tagessätzen

Von theo auer

Inntal – Ein 26-jähriger Angestellter musste sich vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch verantworten, nachdem ihm der Staatsanwalt wegen Handeltreibens mit Cannabis angeklagt hatte. Er hatte verschiedene Male Cannabis von einem inzwischen rechtskräftig ve

Montag, 22. Dezember 2025

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