Cannabishandel nicht nachgewiesen
Besitz von Cannabis, um sich von den langen, stressigen Arbeitstagen zu erholen, kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Foto Symbolbild dpa
Konsum als Entspannung für stressigen Job kostet Geldstrafe von 170 Tagessätzen
Inntal – Ein 26-jähriger Angestellter musste sich vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch verantworten, nachdem ihm der Staatsanwalt wegen Handeltreibens mit Cannabis angeklagt hatte. Er hatte verschiedene Male Cannabis von einem inzwischen rechtskräftig ve