Eggstätt – Die bisher eigenständigen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eggstätt wurden bedingt durch den Neubau des Kindergartens zusammengelegt. Sowohl dem Haus der Kinder, der ehemaligen Villa Sonnenschein als auch der ehemaligen Kinderkrippe Regenbogen wurde schon die Betriebserlaubnis erteilt. Aber es braucht auch eine entsprechende Anpassung durch eine Neufassung der Stammsatzung, der Satzung für die KiTa, sowie eine Gebührenanpassung und Neufassung der Gebührensatzung.
Diese hatte Cornelia Taubmann für die jüngste Sitzung des Eggstätter Gemeinderates vorbereitet. Die berufsmäßige Stadträtin, Finanz- und Wirtschaftsdezernentin aus Weiden/Oberpfalz, berät die Hartsee-Gemeinde zusammen mit Jürgen Seifert, dem ehemaligen Bürgermeister von Prien und Unternehmensberater für die JHS Consulting.
In ihrer knappen Präsentation ging sie auf wenige Eckpunkte ein. So wurde die Satzung beispielsweise beim Punkt „Aufnahme“ erweitert. Künftig gelten neue Dringlichkeitsstufen wie „Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind…“
Ergänzend kam der Satz „Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen…“ hinzu.
Ohne weitere Nachfragen genehmigte das Gremium einstimmig die neugefasste Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Eggstätt, bestehend aus Kindergarten (KiGa) und Kinderkrippe (KiKr) mit Wirkung vom 1. September 2023.
Taubmann ging dann auf die Gebührensatzung ein. Hier sei ebenfalls eine geringe Anpassung je angefangenem Monat erfolgt. So zahlen Eltern für ihre über dreijährigen Kinder beispielsweise künftig bei vier bis fünf Stunden Buchungszeit 104,50 Euro gegenüber vormals 99 Euro, und bei sieben bis acht Stunden 133 Euro statt 126 Euro. Auch bei den Krippenkindern zwischen einem und drei Jahren wird der zu zahlende Betrag jeweils um fünf bis zehn Euro nach oben angepasst. Vier bis fünf Stunden Krippenbetreuung schlagen künftig mit 226 Euro und sieben bis acht Stunden mit 286 Euro zu Buche. Taubmann betonte, dass man sich bei den Tarifen an den Beiträgen der kirchlichen Einrichtung orientiert habe.
Markus Löw (FBE) wollte wissen, wie sich die Beiträge im Vergleich zu anderen Gemeinden verhalten. Laut Taubmann, die allerdings keine Vergleichszahlen anführte, seien die Gebühren in Eggstätt „eher günstig“.
Da keine weiteren Nachfragen kamen, ließ der Zweite Bürgermeister Hans Plank (CSU) über die Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (KiTa) der Gemeinde Eggstätt, bestehend aus Kindergarten (KiGa) und Kinderkrippe (KiKr), beschließen. Einstimmig genehmigte das Gremium die Neufassung der Gebührensatzung, die zum 1. September diesen Jahres in Kraft tritt. elk