Eggstätt – Änderungswünsche zweier Bauwerber im Ortsteil Weisham beschäftigten den Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Anregungen aus den Reihen des Gremiums sollen in Absprache mit den Bauwerbern in einen Änderungsvorschlag eingearbeitet werden. Bauamtsleiter Bernd Ruth erläuterte die Bauvorhaben. Eines davon sei schon mehrfach auf der Tagesordnung gestanden. Das bestehende, ehemalige landwirtschaftliche Anwesen an der alten Hauptstraße soll unter Einhaltung des vorhandenen Baubestands umgenutzt werden.
Dafür soll das vorhandene Hauptgebäude zum Großteil erhalten, der östliche Teil hingegen abgebrochen und ab der Brandwand in gleicher Größe und Höhe neu errichtet werden. Allerdings entspricht das geplante Vorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. So sind beispielsweise sechs Wohneinheiten in einem nicht gemischt genutzten Gebäude geplant und es werden fünf der insgesamt zwölf Stellplätze auf dem Baugrundstück angeordnet.
Naturschutz soll
beachtet werden
Des Weiteren ist ein Dacheinschnitt geplant. Prinzipiell habe das Planungsbüro Strasser das Bauvorhaben als städtebaulich verträglich eingestuft. Katharina Weinberger (Grüne) bat um Beachtung des Naturschutzes, „also Abbruch nur im Winter und Begehung im Sommer davor“. Darauf weise der Planer in seinen Ausführungen hin, erklärte Bernd Ruth. Kajetan Huber (FBE) wandte ein, dass die Straßenführung recht eng sei. Markus Löw (FBE) äußerte sich ähnlich: Die Nachbarn sollten diesbezüglich informiert werden.
Jacob Illi (Grüne) schlug eine Einbahnstraßenregelung vor, Florian Erb (FBE) einen Zebrastreifen. Der Bauantrag werde zweimal ausgelegt, merkte Bernd Ruth an. Auch gelte es zu beachten, dass die Alte Hauptstraße in die Staatsstraße mündet.
Den Dacheinschnitt befand Stefan Meier (FBE) „ideal, um mehr Wohnraum zu schaffen“. Andere wiederum warnten vor einem Präzedenzfall. Mit dem Bauwerber soll, so das Fazit von Zweitem Bürgermeister Hans Plank (CSU), das Gespräch gesucht werden.
Bauamtsleiter Bernd Ruth ging dann auf den zweiten Bauantrag ein. Hier plant ein Bauwerber einen erdgeschossigen Anbau zur familiären Wohnraumgewinnung. Der sechs auf neun Meter große Anbau soll ein flachgeneigtes Satteldach mit Blechabdeckung und einer Dachneigung von vier Grad bekommen. Da der Anbau die festgesetzte Baugrenze im Südwesten um circa zwei Meter überschreitet, widerspricht er den Festsetzungen des Bebauungsplans. Aus Gründen, des Ortsbildes und um keinen Bezugsfall zu schaffen, sollte an der grundsätzlichen Intention (Dacheindeckung durch Satteldach mit Dachneigung 18 bis 26 Grad) festgehalten werden, auch wenn dadurch eine Beeinträchtigung der Belichtung von Räumen im Obergeschoss des bestehenden Hauses zu befürchten beziehungsweise nicht auszuschließen ist.
Laut Planungsbüro spreche aus städtebaulicher Sicht nichts gegen eine Neuerrichtung des Gebäudeteils, so Bernd Ruth weiter. Bezüglich der Dacheindeckung sei aufgrund der möglichen Schaffung eines Bezugsfalls eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen.
Und es gebe noch eine gemeindliche Auflage: Zuerst muss der Bauwerber den Zaun, der derzeit das Grundstück einhegt, zurückbauen. Bernd Ruth erwähnte noch, dass beide Bauanträge einer Bebauungsplanänderung bedürfen und dass beide Bauanträge laut Planer im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf 13 BauGB oder alternativ als Maßnahme der Innenentwicklung auch im beschleunigten Verfahren nach Paragraf § 13a BauGB durchgeführt werden können.
Vorschlag einstimmig
verabschiedet
Da keine weiteren Fragen eingingen, stellte Zweiter Bürgermeister Hans Plank den Beschlussvorschlag vor. Die Anregungen der Gemeinderäte sind einzuarbeiten und in Absprache mit den Antragstellern in einen Änderungsplanvorschlag einzuarbeiten.
Der ergänzte Plan ist dem Gemeinderat erneut zur Bewertung vorzulegen und eventuell ist ein Einleitungsbeschluss zu fassen. Diese Vorgehensweise nahm der Gemeinderat einstimmig an.