Eggstätt – Zweiter Bürgermeister Hans Plank (CSU) freute sich: „Im September habe ich meine erste Trauung“. Dafür muss er aber noch eine Schulung absolvieren, die Ende Juli stattfindet. Auch sein Stellvertreter, Dritter Bürgermeister Gerhard Eder (ÜWG), wird an dieser Schulung teilnehmen. Wie Hans Plank erläuterte, können die Gemeinden gemäß Paragraf 2 Abs. 3 der Verordnung zum Personenstandsgesetz ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, allerdings beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen. „Wir sind damit befugt, die im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in das Eheregister vorzunehmen, Personenstandsurkunden auszustellen und Namenserklärungen aus Anlass der Eheschließung und damit zusammenhängende Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Kurzlehrgang, der vom Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten oder der Bayerischen Verwaltungsschule angeboten wird. Ohne weitere Fragen bestellten die Gemeinderäte anschließend den Zweiten und Dritten Bürgermeister zu Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen. elk