Neue Gebührensatzung in der Bücherei

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat stimmt in seiner jüngsten Sitzung Erhöhung zu – Familien zahlen künftig acht Euro pro Jahr

Eggstätt – Was bisher ein Leitfaden war, ist jetzt eine Gebührensatzung. Für die Bücherei Eggstätt, die im vergangenen Jahr renoviert und saniert wurde, gilt künftig eine neue Gebührensatzung. Cornelia Taubmann, berufsmäßige Stadträtin, Finanz- und Wirtschaftsreferentin, Weiden/ Oberpfalz, die zusammen mit Jürgen Seifert, ehemaliger Bürgermeister von Prien und Unternehmensberater für JHS Consulting, die Hartseegemeinde berät, hatte eine entsprechende Satzung ausgearbeitet. Einige Eckpunkte daraus stellte sie dem Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vor. Demnach zahlen Familien acht Euro pro Jahr. Jede Überschreitung der Leihfrist (Säumnisgebühr) beträgt 50 Cent pro Kalendertag und Medium, gleichzeitig wird für die Bearbeitung der Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von sechs Euro zuzüglich der Erstattung der Portokosten in der jeweils gültigen Höhe fällig. Wer Bücher oder andere Medien vorbestellt, zahlt künftig einen Euro pro Medium. Beschädigungen werden mit bis zu zwei Euro oder bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungspreises geahndet. Weiterhin gilt, dass die Ausleihe von Büchern und Medien bis zu vier Wochen kostenlos ist. Damit, so Cornelia Taubmann, entspreche die Satzungswirklichkeit der gelebten Realität. Die Gemeinderäte sahen dies ähnlich und stimmten ohne Nachfragen einstimmig für die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Eggstätt. elk

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