Mittagsbetreuung wird teurer

von Redaktion

Gemeinderat Kiefersfelden ändert die Gebührenordnung

Kiefersfelden – Nachdem sich die Gemeinderäte in ihrer vergangenen Sitzung einstimmig für eine Änderung der Satzung über die Mittagsbetreuung an der Grundschule Kiefersfelden ausgesprochen hatten, war damit auch das Tor für die Änderung der Gebührensatzung für die Einrichtung der Mittagsbetreuung geöffnet. Allerdings sprach sich nach eingehender Diskussion doch eine Rätin gegen die Gebührensatzung aus.

Zusätzliche
Betreuungskraft

Bürgermeister Hajo Gruber (UW) betonte eingangs, „dass wir unseren Kindern die Möglichkeit bieten müssen, betreut zu werden“, wobei nicht vergessen werden dürfe, dass Eltern ab dem Jahr 2026 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Betreuung haben. Aktuell werden in den Grundschulklassen eins bis vier etwa 75 Kinder im Kinderhort betreut, die Mittagsbetreuung geht bis maximal 14 Uhr.

Doch mit den steigenden Zahlen muss eine neue zusätzliche Betreuungskraft eingestellt werden, was den Gemeindesäckel erheblich belasten wird. Und eben dieser Tatsache geschuldet war die Änderung der Gebührensatzung für die Einrichtung der Mittagsbetreuung. Momentan nehmen diese Betreuung rund 25 Kinder in zwei Gruppen wahr, doch schon bald muss wegen der starken Nachfrage eine weitere Gruppe gebildet werden. Bisher war diese Betreuung für die Eltern kostenfrei, doch nun beschlossen die Räte die Erhebung von folgenden Gebühren:

Für Kinder, die das Angebot der Mittagsbetreuung bis 13 Uhr in Anspruch nehmen, erhebt die Gemeinde eine Gebühr von sechs Euro pro gebuchtem Tag (Montag bis Freitag). Dauert die Betreuung bis 14 Uhr, erhöht sich die Gebühr auf acht Euro pro Tag. Bei Abwesenheit des Schulkindes, beispielsweise wegen einer Erkrankung, ist die Gebühr ebenfalls zu entrichten. Umbuchungen der Kinder von der einen in die andere Kategorie kosten zehn Euro Verwaltungsgebühr.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Mittagsbetreuung, wird die monatlich zu entrichtende Gebühr für das zweite Kind um die Hälfte ermäßigt, das dritte und jedes weitere in der Mittagsbetreuung untergebrachte Kind wird kostenlos betreut.

Die Anmeldungen, die schriftlich bei der Gemeinde erfolgen müssen, sind verbindlich. Um Förderkriterien des Freistaats einzuhalten, ist eine Abmeldung von der Mittagsbetreuung während der Schulzeiten grundsätzlich nicht möglich.

Ausschluss vom
Besuch möglich

Schulkinder, die trotz wiederholter Ermahnung durch ungehöriges Verhalten die Einrichtung stören, können vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden. Kinder können zudem von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn die Sorgeberechtigten ihrer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen.

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