Zwei zusätzliche Teilzeitkräfte für Bad Endorfs Jüngste

von Redaktion

Marktgemeinderat beschließt einstimmig Förderung und Finanzierung des Kindergartens Katharinenheim

Bad Endorf – Den Beschlussvorschlägen, dem Verein Katharinenheim wie in den Vorjahren für das gesamte kommende Kindergartenjahr die Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 für Bad Endorfer Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, zu gewähren und die Finanzierung von zwei zusätzlichen Teilzeitkräften für Integration im Rahmen der 4,5 plus x-Regelung zu unterstützen, folgten die Marktgemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig.

Kämmerin Melanie van Lengen hatte das Gremium über den Gewichtungsfaktor und zwei Anträge des Kindergartens Katharinenheim informiert. Für Kinder unter drei Jahren gelte der Gewichtungsfaktor 2,0. Wird der Antrag abgelehnt, gilt ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, der Gewichtungsfaktor 1,0.

Der Marktgemeinderat hat bereits in den vergangenen Jahren für alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bad Endorf, die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden und eine Kindertageseinrichtung besuchen, den Gewichtungsfaktor 2,0 anerkannt. Wenn der Markt die doppelte Förderung und Gewichtung der Kinder unter drei Jahren anerkennt, wird diese doppelte Förderung auch von staatlicher Seite für das gesamte Kindergartenjahr unterstützt.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bad Endorf und der absoluten Wahlfreiheit der Eltern für eine Kindertageseinrichtung soll für Kinder dieser Altersgruppe, die einen Kindergarten im Gemeindegebiet Bad Endorf oder in einer anderen Gemeinde besuchen, für das Kindergartenjahr 2023/2024 der Gewichtungsfaktor 2,0 anerkannt werden. Außerdem, so van Lengen weiter, habe der Kindergarten beantragt, die Einrichtung bei der Finanzierung von zwei zusätzlichen Teilzeitkräften für Integration im Rahmen der 4,5 plus x Regelung zu unterstützen.

Gemäß der Betriebserlaubnis des LRA Rosenheim vom 1. September 2020 dürfen maximal ein Drittel der Kindergartenkinder mit Behinderung (Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und für die Eingliederungshilfebedarf besteht) den Kindergarten besuchen. Der Kindergarten Katharinenheim gilt als integrativer Kindergarten, wenn er von bis zu einem Drittel, mindestens jedoch von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht wird. Ab September 2023 werden voraussichtlich acht behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder den Kindergarten besuchen. Der Gewichtungsfaktor von 4,5 kann somit erhöht werden, um einen höheren Personalbedarf zu finanzieren.

Die Förderung im Rahmen der 4,5 plus x-Regelung wird auch von staatlicher Seite unterstützt. Nach einem Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wird empfohlen, pro Kind 0,2 Integrationskräfte mit einer Buchungszeit von 6 Stunden täglich einzusetzen. Der Träger werde zwei zusätzliche Kräfte mit insgesamt 50 Wochenstunden einsetzen. Das Landratsamt Rosenheim hat der Verwaltung bereits im Juni 2015 mitgeteilt, dass es in den Gemeinden des Landkreises gängige Praxis ist, für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden, den Gewichtungsfaktor 2,0 zu gewähren. Auch die Förderung von Ergänzungskräften im Rahmen der 4,5 plus x-Regelung sei in den Gemeinden des Landkreises Praxis. Da es zu den Anträgen keine weiteren Fragen gab, stellte Bürgermeister Alois Loferer (CSU) die beiden Beschlussvorschläge vor, denen das Gremium jeweils mit 14:0 zustimmte.. elk

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