Dachüberstand muss 0,8 Meter aufweisen
Bebauungsplan „Pittenhart Nord-Ost“
Pittenhart – Der Gemeinderat Pittenhart befasste sich in seiner Sitzung erneut mit der Änderung des Bebauungsplanes „Pittenhart Nord-Ost“ in der Eichenstraße. Nach dem Vorentwurf des Bauvorhabens soll der Dachüberstand an der Ostseite des Gebäudes nur 0,3 Meter betragen, um dem Gebäude den Charakter