Pittenhart – Der Gemeinderat Pittenhart befasste sich in seiner Sitzung erneut mit der Änderung des Bebauungsplanes „Pittenhart Nord-Ost“ in der Eichenstraße. Nach dem Vorentwurf des Bauvorhabens soll der Dachüberstand an der Ostseite des Gebäudes nur 0,3 Meter betragen, um dem Gebäude den Charakter eines landwirtschaftlichen Anwesens zu geben.
Da es sich nicht um eine Hofstelle, sondern um ein Gebäude in einem Wohngebiet handelt und auch kein „Wirtschaftsteil“ vorhanden beziehungsweise erkennbar ist, sollte das Gebäude auch an der Ostseite den im rechtsverbindlichen Bebauungsplan geforderten Dachüberstand von mindestens 0,8 Meter aufweisen. Die bestehende Garage mit Flachdach soll zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen und näher an der Straße neu errichtet werden. Um jeder Wohnung eine Garage zur Verfügung stellen zu können und um eventuell notwendigen Stauraum zu schaffen, wird vorgeschlagen, eine maximale Größe von 65 Quadratmetern zuzulassen. Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsentwurf zu. Nach Einarbeitung der neu beschlossenen Situation in den Bebauungsplan kann das Verfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgesetzt werden.
Der Gemeinderat geht von einer konstruktiven Beteiligung der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden aus, um ein optimales Ergebnis für alle Beteiligten zu erzielen.emk