Kernforderung zum Brenner-Nordzulauf

von Redaktion

Samerberg – Ohne eine tiefere Grundsatzdiskussion hat der Samerberger Gemeinderat Kernforderungen zur weiteren Planung des Brenner-Nordzulaufs formuliert. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz des Trinkwassers, insbesondere des Quellgebiets bei Steinkirchen. Laut der gültigen Schutzgebietsverordnung sind Tunnelbauwerke dort verboten, erklärte Diplom-Geologe Eduard Eichenseher die Rechtslage. Die derzeitige Trassenführung sieht einen Tunnel unter dem Samerberg zwischen Nußdorf und Rohrdorf-Lauterbach vor. Ansonsten erklärte der Samerberger Gemeinderat, dass die verfasste Resolution aus dem Jahr 2021 weiterhin Gültigkeit habe.

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