Bauvorhaben muss Kriterien erfüllen

von Redaktion

Zweites Wohnhaus als Anbau geplant

Pittenhart – Mit einer Bauvoranfrage für den Anbau eines zweiten Wohnhauses bei dem Anwesen „Kapellenstraße 10“ muss der Gemeinderat Pittenhart über die Errichtung eines weiteren Wohnhauses in Aindorf entscheiden. Geplant ist, ein zweites Wohnhaus im Süden direkt angeschlossen an das bestehende Wohnhaus in einer Größe von circa 10,5 mal 8,5 Meter zu bauen. Es ist eine seitliche Wandhöhe von 5,3 Metern vorgesehen.

Der Neubau einer Doppelgarage in einer Größe von circa sechs mal sechs Metern im Süd-West-Eck des Grundstückes ist ebenfalls geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Aindorf. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden, deshalb ist die Gestaltung und das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes mit dem Landratsamt Traunstein abzuklären. Da jedoch der geplante Standort im Falle eines Hochwassers in einem Überschwemmungsgebiet liegt, müssen zusätzlich das Wasserwirtschaftsamt sowie die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes Traunstein zugezogen werden.

Vermutlich sei ein Gutachten eines Ingenieurbüros mit einer flächenscharfen Darstellung erforderlich. Der Bauvoranfrage wird, unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte, zugestimmt. emk

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