„Die Sorglosigkeit ist weg“

von Redaktion

Urteil gegen Vergewaltiger ist rechtskräftig – Reaktionen in Obing

Obing – Acht Jahre Gefängnis: Das ist das Urteil des Landgerichts Traunstein für den 32-jährigen Rumänen, der am 2. April in Obing eine Frau vergewaltigt und ausgeraubt hat. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, das Urteil ist somit rechtskräftig. Im Ort herrscht Erleichterung, weil der Fall nun endlich abgeschlossen ist, wie Fanny Meier, Obings Zweite Bürgermeisterin, auf Anfrage berichtet.

Erleichterung
über Abschluss

Was für die stellvertretende Rathauschefin trotzdem unverständlich ist, dass überhaupt Revision eingelegt wurde. „Dafür hatte ich kein Verständnis“, verdeutlicht sie. Auf dieses Rechtsmittel zu verzichten, wäre gegenüber der Geschädigten ein Zeichen gewesen, so Meier. Trotzdem bleibe bei den Obingern eine „gesteigerte Unsicherheit“. „Erst neulich habe ich im Gespräch gehört, man könne sich ja nachts nicht mehr auf die Straße trauen“, sagt sie. „Es herrscht immer noch Verunsicherung, es ist ein ‚Knacks‘ da“, berichtet die stellvertretende Bürgermeisterin. Bürgermeister Josef Huber bestätigt den Eindruck. „Die Sorglosigkeit ist weg“, erzählt er. Immer noch herrsche große Verunsicherung im Ort. „Ein solcher Fall greift einfach das Sicherheitsgefühl an und zeigt, dass bei uns Menschen Gewaltpotenzial vorhanden ist.“ Für den Rathauschef ist klar: Es wird noch lange Zeit dauern, bis wieder Normalität im Ort herrscht. „Die Angst wird auch an die Kinder und Jugendlichen weitergetragen“, sagt er. Doch es sei positiv zu werten, dass die Revision des Täters keinen Anklang gefunden habe. „Obwohl das Urteil von acht Jahren bei einem Opfer, das sein ganzes Leben lang mit den Folgen zu kämpfen hat, manchen schwer zu vermitteln ist.“ Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, spricht allerdings von einem für einen solchen Fall „hohen Strafmaß“. Grundsätzlich könnten Vergewaltigungen mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden. „Wobei eine Bestrafung von mehr als der Hälfte, also etwa acht Jahre, nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich ist“, erklärt er.

Staatsanwaltschaft:
„Schwere Strafe“

Beispielsweise wenn sich die Tat über einen längeren Zeitraum – Wochen, Monate, Jahre – hinziehe. Hinzu komme, dass im Fall von Obing der Täter geständig war. Zwar hatte er dieses Geständnis erst sehr spät im Laufe der Verhandlung abgelegt. „Dennoch muss es sich strafmildernd auswirken“, so Vietze. Daher könne man bei dem Urteil von acht Jahren durchaus von einer „schweren Strafe“ sprechen.

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