Entscheidung gegen die Satzung

von Redaktion

Ja zur Aufstockung in Kaps – Regeln für Bebauung im Außenraum soll geändert werden

Schechen – Im Ortsteil Kaps bei Schechen soll neuer Wohnraum geschaffen werden, obwohl das Vorhaben der bestehenden Außenbereichssatzung entgegensteht – das hat der Schechener Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen. Die Antragsteller wollen ihr altes Anwesen in Kaps 39 umbauen, eine Fahrradunterstellmöglichkeit sowie Abstellräume bauen und das Gebäude aufstocken. Drei neue Wohneinheiten sollen dabei entstehen. Laut Bürgermeister Stefan Adam (CSU) seien sie für die Antragsteller selbst und deren Eltern vorgesehen. Eine Wohneinheit soll zur Finanzierung des Vorhabens dienen. Der Antrag stand bereits im März auf der Tagesordnung des Bauausschusses, der allerdings das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen konnte.

Das Problem, wie die Verwaltung mitteilte: Die Außenbereichssatzung „Kaps-Nord“ von Februar 2018 lege fest, dass die dort bestehenden neun Wohneinheiten nicht weiter erhöht werden dürfen. Nun hat die Grundstückseigentümerin eine Änderung der Außenbereichssatzung beantragt. „Ohne diese Änderung kann das Landratsamt dem Vorhaben nicht zustimmen“, so Adam. Er gab aber auch zu bedenken, dass man sich damals bei der Ausarbeitung der Außenbereichssatzung sicher etwas dabei gedacht habe. Es habe wohl Gründe gegeben, die dafür sprachen, dass sich Kaps nicht weiter entwickeln solle. Und der Entschluss dazu sei noch nicht lange her.

„In den fünf Jahren hat sich aber schon einiges geändert“, meinte Andreas Rausch (CSU). Er fand es gut, wenn es eine Möglichkeit gibt, dass „die eigenen Leute“ im Ort wohnen. „Wir wollen doch das Mehrgenerationen-Wohnen fördern“, betonte Gemeinderätin Maria Ganslmaier-Hainzl (Parteifreie Bürger Schechen). Daher habe sie kein Problem mit der Aufstockung. Auch Sabine Altendorfer (CSU) unterstütze das Vorhaben. „Wenn sich der Baukörper nicht stark verändert und man das Bestehende wieder nutzen kann, ist das doch positiv“, erklärte sie. Volker Schmidt (SPD/ÜW Schechen) sorgte sich allerdings, dass man einen Präzedenzfall schaffen könne. Er könne das Anliegen zwar verstehen. Doch man habe die Satzung damals mit einem Grund erlassen, der anscheinend gewesen sei, dass man keinen weiteren Zuzug nach Kaps wollte. Wenn man das Vorhaben nun ermögliche, könnte weitere „Begehrlichkeiten“ von anderen Anwohnern geweckt werden. „Was wäre das Problem?“, entgegnete Gemeinderat Rausch. Josef Weber (CSU) meinte, dass landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich auch höher sein dürften. Das sei dann lediglich eine „Angleichung von Recht“.

Martin Rinser (Parteifreie Bürger Schechen) betonte, dass durch das Vorhaben keine neuen Flächen versiegelt würden. Lucas Rothstein (SPD/ÜW Schechen) hatte die alte Satzung genau studiert und eine grundsätzliche Frage. „Die Begrenzung auf neun Wohneinheiten steht nicht in der Satzung, sondern in der Begründung“, sagte er. Müsse dann die Satzung überhaupt geändert werden?

Verwaltungsleiter Karl-Heinz Salzborn erklärte, dass die Begründung Teil der Satzung sei. Bei einem entsprechenden Beschluss müsse man mit dem Landratsamt abklären, ob man nur die Begründung oder die ganze Satzung ändern müsse oder ob das Amt das Vorhaben vielleicht auch so genehmigt. So soll es geschehen: Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für das Vorhaben und drei weitere Wohneinheiten in Kaps aus. khe

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