Nußdorf – In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Nußdorfer Gemeinderat mit einer Änderung des Bebauungsplans Nußdorf Nord. Hier geht es entweder um die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten inklusive Tiefgarage und eines Doppelhauses oder alternativ um die Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit jeweiligen Doppelgaragen auf einem circa 1600 Quadratmeter großen Grundstück.
Grund für die Anfrage der Immobiliengesellschaft eines örtlich ansässigen Kreditinstituts war es, von der Gemeinde zu erfahren, welche Bebauung auf diesem Grundstück möglich wäre und bis wohin der Gemeinderat mitgehen könnte. Ausgangslage ist, dass immer mehr Menschen in Nußdorf Wohnraum haben möchten, der nur auf dichter bebauten Grundstücken realisiert werden kann.
„Aufgrund des vorhandenen Baufensters mit insgesamt vier Wohneinheiten ist schon erkennbar, dass hier aufgrund der Festsetzung des Baufensters eine Bebauungsplanänderung notwendig wäre, weil hier sonst keine vier Wohneinheiten realisiert werden können. Daher benötigen wir auf jeden Fall eine Bebauungsplanänderung“, erklärte Nußdorfs Bürgermeisterin, Susanne Grandauer (CSU/ FWG).
In der Variante eins werden insgesamt zwölf Parkplätze benötigt, die über eine Tiefgarage realisiert werden sollen. Damit würde vom Gebäude her die Grundflächenzahl mit 0,247 (maximal 0,25 bei Nachverdichtung) komplett ausgenutzt werden.
Die zweite Variante beinhaltet schlicht den Klassiker mit zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage mit einer Grundflächenzahl von 0,18. Das ergibt sich alleine schon aus dem Umstand, dass statt sechs Wohneinheiten (Variante eins) hier nur zwei Wohneinheiten entstehen könnten.
„Einfamilienhäuser sind nicht mehr zeitgemäß. Über ein anderes Konzept kann mehr Wohnraum geschaffen werden, vielleicht für Einzelpersonen. Zum Beispiel für junge Leute ohne Familie oder auch für Senioren, die ein großes Haus aufgeben wollen, um ihren Lebensabend in einer kleineren Wohnung zu verbringen“, sagte Grandauer. Der vorgestellte Entwurf ist noch nicht bis ins kleinste Detail geplant, sondern soll als Muster die Frage beantworten, ob sich die Gemeinde so eine Bebauung mit mehr Wohneinheiten überhaupt vorstellen kann.
Die unmittelbaren Nachbarn haben bereits Bedenken wegen der schmalen Anliegerstraße, der Erschließung und der angespannten Parkplatzsituation geäußert. „Wir nehmen die Einwände sehr ernst, die aber nicht so sind, dass sie nicht gelöst werden könnten“, erläuterte die Rathauschefin, die über eine Straßengrundabtretung entsprechend Bebauungsplan nachdenkt, die die prekäre Situation entspannen könnte.
Allgemeines Interesse im Gemeinderat ist es, generell mehr Wohnraum zu schaffen. Fraglich ist, ob das an dieser Stelle möglich ist. Der vorberatende Bauausschuss konnte sich mehrheitlich die Variante eins vorstellen, allerdings müssten bei einem Bauantrag einige Punkte noch geklärt werden. So sprach sich der Bauausschuss mit fünf zu zwei Gegenstimmen und einigen Auflagen für die Variante eins aus.
Für Gemeinderätin Michaela Firmkäs (PFN) ist die Bebauung nach der Variante eins, die so am gerade noch machbaren Rand der Grundflächenzahl mit 0,25 rangiert, zu viel. Eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern wäre für sie völlig ausreichend.
Auch für Alois Linder (PFN) ist die Verdichtung mit sechs Wohneinheiten an dieser Stelle zu massiv.
Die Änderung des Bebauungsplans Nußdorf Nord für das betroffene Grundstück wurde schließlich für die Variante eins mit sechs Wohneinheiten unter den Voraussetzungen der Straßengrundabtretung, der Aufstellung eines Rettungskonzepts, dem Nachweis der Funktionalität der Tiefgaragenzufahrt, dem Nachweis von zusätzlichen vier oberirdischen Besucherparkplätzen und einem Ankaufsrecht für die Gemeinde für die zusätzlichen zwei Wohneinheiten in Aussicht gestellt. Dem stimmte der Gemeinderat mit zwölf zu drei Stimmen zu.stv