Oberaudorf – Anfang Juli 2022 stellte ein Kiefersfeldener fest, dass ihm irgendwie seine EC-Karte der Sparkasse abhandengekommen war. Ob verloren oder gestohlen vermochte er nicht zu sagen. Jedoch am 28. Juni waren von seiner Bank – erkannte er an den Auszügen im Nachhinein – durch zwei Überweisungsaufträge knapp 8000 Euro an ein ihm unbekanntes Konto überwiesen worden, ohne dass er dazu einen Auftrag erteilt hätte.
Gefälschte
Unterschriften
Dem nachgehend, stellte die Bank fest, dass der Auftrag mittels zweier Überweisungsformulare erteilt worden war. Die Unterschriften stellten sich als gefälscht heraus. Der Zahlungsempfänger war eine Frau in Stuttgart. Deren Konto wurde überwacht und per Video war die Angeklagte erkannt worden, als sie von diesem Konto 100 Euro am Geldautomaten in Stuttgart abhob.
Die 48-jährige Einzelhandelskauffrau aus Stuttgart erklärte, sie habe mit irgendeinem Betrug, beziehungsweise einer Urkundenfälschung – so wie dies von der Staatsanwältin angeklagt wurde – überhaupt nichts zu tun. Im weiteren Verlauf berichtete sie, dass sie in einer Beziehung gelebt habe und noch lebe, in der sie nicht bemerkt hatte, dass ihr Lebensgefährte drogensüchtig sei.
Er hatte ihr weisgemacht, er verdiene sein Geld mit dem Handel von Krypto-Währungen. Sie selber sei in diesen Dingen unwissend und habe ihm dies geglaubt. Auch hatte er sie ein Girokonto auf den Namen ihrer Tochter einrichten lassen über das auch sie Vollmacht hatte. Dorthin war das Geld des Kiefersfeldeners überwiesen worden und von dort habe sie auf seine Anweisung hin 100 Euro abgehoben, die angeblich aus seinem Devisenhandel stammten.
Wie blauäugig die Frau in dieser Beziehung gewesen und noch immer war, beschreibt die Tatsache, dass sie – statt seiner – im Vorjahr für einen Einmietbetrug in Österreich verurteilt worden war, den sie unwissend mit ihm begangen hatte. „Jeder hat eine zweite Chance verdient“, so sagte sie vor Gericht. Die Vorsitzende Richterin beim Rosenheimer Schöffengericht schüttelte den Kopf, weil es sich hier wohl bereits um das dritte oder vierte schamlose Ausnutzen der Frau gehandelt hatte. Der Lebensgefährte war längst wegen seiner Drogenvergehen verurteilt worden, die so schwer wogen, dass die Straftaten, derentwegen die Angeklagte nun in Rosenheim vor Gericht stand, bei ihm nach Paragraf 154 StGB eingestellt worden waren.
Der polizeiliche Sachbearbeiter bestätigte, dass man nur deren Lebensgefährten mittels DNA-Nachweis den Betrug nachweisen könne. Dazu hatte ihr Lebensgefährte aus dem Maßregelvollzug heraus in einem Schreiben an den Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Fischer, bestätigt, dass die Angeklagte an seinen Taten weder beteiligt gewesen sei, noch davon überhaupt gewusst habe.
Verfahren
wird eingestellt
Nachdem die Aussagen der Angeklagten glaubhaft und durch die Beweiserhebung weitestgehend bestätigt worden war, schlug die Staatsanwältin vor, das Verfahren im Hinblick auf die Vorverurteilung ebenfalls nach Paragraf 154 Abs. 2 des Strafgesetzbuches einzustellen.
Dem entsprach durch Beschluss das Schöffengericht und entließ die Stuttgarterin nach Hause.