Schechen – Dass die Mühlpoint- und Rothenpointstraße saniert werden sollen, ist in der Gemeinde Schechen unstrittig. Beide Straßen sind sichtbar in die Jahre gekommen – der Fahrbahnbelag ist rissig, an einigen Stellen wächst Unkaut aus den Spalten und die Gehwege-Bordsteine sind teils eingesackt. Der Gemeinderat hat daher bereits 2021 beschlossen, die Straßen zu sanieren.
Wenig Anklang
bei Anwohnern
Als Problem bei den Planungen entpuppte sich die Oberflächenentwässerung, sodass sich das Vorhaben inzwischen deutlich in die Länge zieht. Denn rund 30 Hausanschlüsse sind derzeit am Regenwasserkanal der Straße angeschlossen. Eine Erneuerung der Regenwasserleitungen und der Anschlussleitungen aus den Grundstücken sei wasserrechtlich aber nicht mehr genehmigungsfähig, wie die Gemeindeverwaltung Anfang des Jahres aus Gesprächen mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes berichtet hatte. Grundsätzlich sei jeder Anwohner selbst dafür verantwortlich, sein Grundstück zu entwässern. Das Wasserwirtschaftsamt hatte vorgeschlagen, Regenwasser auf den jeweiligen Grundstücken über Sickermulden zu versickern. Das fand bei den Grundstückseigentümern aufgrund der notwendigen Umbauarbeiten allerdings wenig Anklang. Auch eine Lösung, die von der Gemeinde favorisiert wurde, schied aus: Bei einer Versickerung über Sickerrigolen im Straßenbereich könne der rechtlich geforderte Mindestabstand zum Grundwasser von einem Meter nicht eingehalten werden.
Nun hat das beauftragte Planungsbüro Steinberger eine weitere Variante ausgearbeitet: Ein Stauraumkanal mit einem Kanaldurchmesser DN 800 könnte auch Regenwassereinleitungen der privaten Grundstücke aufnehmen. Er ersetzt das bisherige DN-20er-Rohr. Für die Anlieger, die ihr Grundstück an den Stauraumkanal anschließen wollen, beläuft sich dann die Gebühr auf zehn Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. „Für die Anwohner ändert sich nichts, sie leiten dann wieder in einen Kanal“, so Planer Norbert Steinberger. Voraussetzung sei, dass die Leitung auf dem Grundstück in Ordnung sei – wofür der Grundstücksbesitzer zuständig sei.
Das Stauraumkanalnetz sei auf ein fünfjähriges Regenereignis ausgelegt. Das ist laut Steinberger das, was die Gemeinde leisten müsse. Die Maßnahme ist aber nur deshalb wasserrechtlich zulässig, weil das Wasserwirtschaftsamt den Drosselabfluss in den Vorfluter großzügig mit 150 Litern pro Sekunde erlaubt. Für Verwaltungsleiter Karl-Heinz Salzborn ist es nun die Gretchenfrage, wie viel der Graben fassen könne. Die Kapazität des Grabens wurde von einigen Sitzungszuhörern in Zwischenrufen angezweifelt. Salzborn betonte, man könne nicht garantieren, dass der Vorfluter jedem Regenereignis standhalte. Die Grundstücksbesitzer müssten unter Umständen noch eigene Maßnahmen ergreifen. Auf spätere Rückfrage der Heimatzeitungen berichtete der Verwaltungsleiter zudem, dass die Anwohner die zukünftige Gebühr kritisieren. Bisher zahlen sie für die Einleitung nichts. Salzborn rief aber auch in Erinnerung, dass die Kosten für die Straßensanierung immerhin nicht von den Anwohnern getragen werden müssen.
Genervt
von Diskussion
Gemeinderat Andreas Rausch (CSU) zeigte sich genervt von der Diskussion. „Jetzt haben wir eine Lösung gefunden, bei der wir das bestehende System sanieren, und es ist wieder nicht recht.“ Planer Steinberger bekräftigte, dass man mit einem Stauraumkanal von einer deutlichen Verbesserung der Situation ausgehen könne.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Oberflächenwasserableitung als Stauraumkanal zu erneuern.