Schnaitsee – Zum Bebauungsplan „Schnaitsee-West II Änderung und südliche Erweiterung“ beschloss der Rat, dass bei diesem Grundstück, auf dem die Bebauung mit drei Tiny-Häusern geplant ist, bei einer eventuellen späteren Einzelhausbebauung die Festsetzungen aus dem Jahr 2008 wieder gelten. Zudem wurde angefügt, dass eine gewerbliche Nutzung nicht gewollt ist, dass die Bebauung mit Satteldächern erforderlich ist und dass die Zufahrt zu allen sechs Stellplätzen ausschließlich über das Grundstück erfolgen darf.ju