Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat eine Änderung des Bebauungsplanes 70 „Schloßberg-Südwest“ für die südwestlich der Kuglmoosstraße gelegenen Grundstücke mit den Flächennummern 2784/28 und 2786 im beschleunigten Verfahren beschlossen. Durch die Änderung sollen die Festsetzungen zu den zulässigen Geländeveränderungen im dortigen Hangbereich angepasst werden, um eine effektive Hangabsicherung zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit kann sich bis einschließlich Montag, 4. September, in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09, während der allgemeinen Dienststunden über die Änderungen der Planung unterrichten und zu der Planung äußern.