Grüne Dächer und PV-Anlagen für Gewerbegebiet Graben

von Redaktion

Halfinger Räte machen einstimmig den Weg dafür frei – Planverfahren geht in nächste Stufe

Halfing – Einstimmig hat der Gemeinderat von Halfing in seiner jüngsten Sitzung für die Änderung sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Graben votiert.

Die Ingenieurgesellschaft SAK hatte vorab die Planungsunterlagen vorbereitet, die Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) für das Gremium zusammenfasste. So soll das bestehende Gewerbegebiet nach Norden hin erweitert und mit einer Straße zugänglich gemacht werden.

Der Änderung des Flächennutzungsplans stimmte der Gemeinderat ohne Nachfragen zu. Was den Entwurf für den Bebauungsplan betrifft, so brachte das Planungsbüro mehrere Alternativvorschläge, beispielsweise für die Gebäudegestaltung, die Wandhöhe oder die Dachneigung und -gestaltung.

Auch hierzu herrschte schnell Einigkeit im Halfinger Gremium. Zulässig ist eine rechteckige Gebäudeform. Der Zusatz, dass für Gebäude mit Satteldächern die maximale Giebelbreite 22 Meter beträgt, wurde gestrichen. Die zulässige Wandhöhe soll künftig acht Meter sein.

Drei Varianten gab es für die Dachform und -gestaltung. Diese unterschieden sich um wenige Grad bei der Dachneigung. Auch beim Anteil der mit Dachbegrünung oder Photovoltaikanlagen auszustattenden Fläche variierten sie.

Schlussendlich verständigte sich das Gremium nach kurzer Debatte auf die Variante: Pult-, Sattel-, Walm-, Zelt- und Faltdächer mit einer Neigung von fünf bis 20 Grad sind zulässig. Reflektierende und grell gefärbte Dachmaterialien sind nicht zulässig, ausgenommen hiervon sind Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen sowie Dachbegrünungen. Dächer mit Neigungen unter fünf Grad sind zulässig, wenn sie auf mindestens 50 Prozent ihrer Fläche mit einer Dachbegrünung ausgeführt werden. Dächer mit Neigungen von 20 bis 25 Grad sind zulässig, wenn sie auf mindestens 50 Prozent ihrer Fläche mit solarthermischen Anlagen oder Photovoltaikanlagen ausgeführt beziehungsweise ausgestattet werden.

Wenn möglich, soll hier noch ergänzt werden: „soweit eine Einspeisung ins Stromnetz möglich ist (eine Einspeisezusage des Versorgers vorliegt)“. Dieser Zusatz war den Gemeinderäten wichtig. So sagte beispielsweise Daniel Ober (HWV), dass in der Nachbargemeinde Netzwerkprobleme aufgetreten seien. Ferner sind bei untergeordneten Anbauten und Firstoberlichtern bis vier Meter Breite auch Glasdächer zulässig.

Mit 12:0 stimmte schließlich der Gemeinderat für die Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung und die Firma SAK werden beauftragt, das weitere Verfahren – die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange – durchzuführen. elk

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