Bad Endorf – Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Endorf stimmte mit 18:0 Stimmen einer Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Jollinger Feld zu. Das Gebiet soll komplett überplant werden, hatte vorab Margit Kalhammer vom Bauamt angeführt.
Das sei zielführender als jeweils Anträge einzelner Bauherren separat zu behandeln. Die Umweltprüfung soll nach der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen. Bürgermeister Alois Loferer (CSU) ergänzte, dass die Bedarfsermittlung ergab, dass die Mehrheit einen tatsächlichen Bedarf auf eine Bebauungsplanänderung habe. Bisher habe es nur isolierte Befreiungen und nur wenige Änderungen gegeben, aber mit einem komplett überplanten Bebauungsplan könne man gegebenenfalls Baufelder im Sinne einer Nachverdichtung neu abstecken.
Dr. Maren Weigand (ÜWG/FW) wollte wissen, wie lange das Verfahren für eine Bebauungsplanänderung dauert. Sollte der Gemeinderat sich für eine Änderung aussprechen, dann gehen die Pläne wieder an den Planer zurück und werden dann ausgelegt, informierte Loferer. Dann hänge es von den eingehenden Stellungnahmen ab, ob erneute Änderungen oder eine erneute Auslegung erforderlich sind. Er erinnerte an den Neubau der Schule, der relativ zügig, mit nur sieben Monaten, ablief.
Anders hingegen sei es beim Gebiet Ströbinger Hof gewesen. Dieser Plan wurde dreimal ausgelegt und das Ganze habe sich über 1,5 Jahre hingezogen, erinnerte der Bürgermeister. Nichtsdestotrotz sei es das Ziel, ein solches Verfahren so kurz wie möglich zu halten: „Plus minus neun Monate sind realistisch.“ Auf Nachfragen von Helmut Fleidl (ÜWG/FW), ob während des Verfahrens Bauanträge gestellt und behandelt werden können, antwortete Loferer, dass ein Baurecht erst mit dem Satzungsbeschluss greifbar sei.
Margit Kalhammer vom Bauamt sagte, dass die Gemeinde dennoch die Planreife feststellen könne. Eine Möglichkeit, die aber selten genutzt werde, ergänzte Loferer. Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte der Rathauschef den Beschlussvorschlag vor. Demzufolge beschließt der Marktgemeinderat die Aufstellung der vierten Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Jollinger Feld und beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig. elk