Söchtenau – Den Bauantrag für die Abtragung des bestehenden Dachgeschosses sowie Aufstockung und Einbau einer zweiten Wohneinheit in der Halfinger Straße behandelte der Gemeinderat Söchtenau in seiner jüngsten Sitzung. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Söchtenauer Mitte“. Da die Planungen hinsichtlich der Dachgestaltung den Festsetzungen dieses Bebauungsplans widersprechen, ist hierfür eine Befreiung durch die Gemeinde erforderlich. Das Vorhaben wurde mit dem Landratsamt vorgesprochen. Dieses hat eine städtebaulich bereits begründete Befreiung als voraussichtlich vertretbar eingestuft, sofern auch der Gemeinderat dieser zustimmt. Da mit dem geplanten Vorhaben zusätzlicher Wohnraum auf bereits versiegelten Flächen entsteht, erteilte das Gremium mit 14:0 Stimmen der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen. böp