„Ich werde nicht aufgeben“

von Redaktion

Fabio Aliffi aus Kiefersfelden kämpft seit Monaten um seinen Nachnamen

Kiefersfelden Mittlerweile ist fast ein dreiviertel Jahr verstrichen und doch hat Fabio Aliffi immer noch seinen Namen, mit dem er kaum noch etwas verbindet. Nachdem sich seine Eltern getrennt hatten, wollte der 19-Jährige, genau wie seine Mutter, seinen Geburtsnamen „Herfurtner“ wieder annehmen. Im Januar 2023 stellte er dafür den passenden Antrag beim Rosenheimer Landratsamt.

250 Euro
für nichts

„Doch damit fingen die Probleme erst an”, berichtet Aliffi, der auch acht Monate später noch keinen Schritt weiter ist. Ganz im Gegenteil: Nach mehrfachen Schreiben zwischen ihm und der Behörde hat er nicht nur weiterhin seinen Nachnamen, sondern ist auch noch 250 Euro ärmer und hat zusätzlich einen Mahnbescheid am Hals.

Doch der Reihe nach. Anfang des Jahres war Aliffi noch guter Dinge, seinen Namen, mit dem er auf die Welt kam, bald wieder tragen zu können. Damals schickte er den Antrag unter Angabe seiner Personalien sowie seiner Geburtsurkunde an das Rosenheimer Landratsamt. „Kurz danach habe ich die Rückmeldung bekommen, dass das klappen sollte, wenn ich noch ein paar notwendige Unterlagen einreiche“, sagt Fabio Aliffi.

Doch schon wenige Tage später kam die erste Hürde – ein Kostenvorschuss von 250 Euro. Keine kleine Summe für einen Spengler im dritten Lehrlingsjahr. Doch zähneknirschend zahlte der junge Kiefersfeldener. Nach einigem „Hin und Her” mit der Verwaltung kam im April der nächste Schock. „Ich sollte ein psychologisches Gutachten vorlegen, das eine seelische Belastung durch meinen Nachnamen belegt”, berichtet Aliffi.

Spätestens hier fehlte dem Spengler jegliches Verständnis. Es könne schließlich nicht sein, dass er seinen Geburtsnamen nicht wieder annehmen könnte. Zumal er damals gar keine Möglichkeit gehabt hätte, Einspruch zu erheben. Im Jahr 2004, als der junge Herfurtner erst wenige Monate alt war, wurde sein Name mit der Heirat seiner Eltern zu Aliffi geändert.

Im Landratsamt Rosenheim sieht man die Sache jedoch anders. Pressesprecherin Tanja Pfeffer verweist in dem Fall auf Paragraf 3 des Namensänderungsgesetzes, wonach es einen „wichtigen Grund” brauche. Dieser liegt laut Gesetz vor, wenn das objektiv schutzwürdige Interesse des Antragstellers gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Aliffi durch seinen Nachnamen psychisch belastet wäre. Aber: „Sofern sich der Antragsteller auf psychische Probleme beruft, ist deren Ausmaß und Zusammenhang mit der Namensführung regelmäßig durch eine fundierte Stellungnahme eines Psychotherapeuten oder Psychologen glaubhaft zu machen”, heißt es aus dem Landratsamt.

Nachdem sich Aliffi aber nun nicht auch noch einen Psychologen leisten kann und möchte, wurde sein Antrag im Juni abgelehnt. Auch hierfür wurde eine Gebühr erhoben. „Ich verstehe das alles nicht, das sind mehrere Hundert Euro für nichts, wieso kostet das so viel?”, fragt Aliffi.

Die Antwort aus dem Landratsamt auf Nachfrage des OVB: „Den Rahmen des Kostengesetzes legt der Gesetzgeber fest”, sagt Pfeffer. Maßgeblichen Einfluss auf die Kosten hätten dabei der Verwaltungsaufwand, die Bedeutung des Verfahrens für den Antragsteller und dessen Ergebnis. Der Höchstsatz für eine Namensänderung liegt laut Gesetz bei 1500 Euro. „Solche Fälle entsprechen jedoch nicht der Regel“, meint Pfeffer.

Einspruch gegen
den Bescheid

Auch wenn der Antrag von Aliffi damit zunächst gescheitert ist, ist das Thema für den Kiefersfeldener noch nicht beendet. „Ich werde nicht aufgeben”, sagt der 19-Jährige, der nun Einspruch gegen den Bescheid des Landratsamts und die damit verbundenen Kosten eingelegt hat. Der Kampf um seinen Nachnamen ist somit noch lange nicht vorbei.

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