Zweckverband vor finanzieller Herausforderung

von Redaktion

Harpfinger Gruppe beschließt Wasserpreise und Zählergrundgebühren zu erhöhen

Pittenhart – Die Räte des Zweckverbands (ZWV) zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfinger trafen sich Mitte Juli in Pittenhart. Nach der Begrüßung von Verbandsvorsitzendem Josef Reithmeier stand die Festsetzung der Wassergebühren ab 15. November auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.

Bereits in der Jahresversammlung hat sich der Verband für eine Anpassung der Wasser- und Zählergebühren ausgesprochen. Wie Reithmeier informierte, seien die steigenden Energiepreise, die Baukostensteigerung und auch das große Leitungsnetz mit den anstehenden Sanierungen des teils veralteten Leitungsnetzes im Gemeindebereich Höslwang und die bevorstehenden Neuerschließungen für den ZWV eine finanzielle Herausforderung. Eine Steuerberatungsgesellschaft aus Pfarrkirchen wurde mit der Neukalkulation der Gebühren beauftragt. Auf der Basis der vorzeitigen Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis 2023 wurde eine Preisermittlung für 2024 bis 2027 durchgeführt.

Nach der Vorberatung des Werkausschusses werden durch die Verbandsversammlung die neuen Gebühren wie folgt festgesetzt und beschlossen: Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenem Wasser wird auf 1,95 Euro netto festgesetzt und tritt mit 15. November in Kraft. Ab 1. Januar 2024 werden die Zählergrundgebühren bei jeder Zählergröße um 12,50 Euro netto erhöht.

Gemäß Wasserlieferungsvertrag vom April 2019 wird das Peterskirchener Gebiet in der Gemeinde Tacherting beliefert. Auch hierzu wurde vom Steuerbüro eine Kalkulation durchgeführt, was eine Preisanhebung von derzeit 0,43 Euro auf 0,47 Euro pro geliefertem Kubikmeter Wasser ergeben hat und von den Verbandsmitgliedern beschlossen wurde. Die Verbandsversammlung hat sich auch mit einer Preiserhöhung für den Verbrauch von Bauwasser und die Gebühr für die Verwendung sonstiger beweglicher Wasserzähler beraten.

Ab 1. Januar 2024 gelten auch hier neue Preise. Die Pauschalgebühr für den Verbrauch von Bauwasser wird auf 150 Euro netto festgelegt und bei der Verwendung von beweglichen Wasserzählern, die an die Hydranten anzuschließen sind, werden künftig pro entnommenem Kubikmeter Wasser 2,30 Euro netto verrechnet.

Einher ging mit der Änderung der Beitrags- und Gebührenänderung auch die Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harpfinger Gruppe in den entsprechenden Paragrafen.

Die Verbandsversammlung hat zu diesen Änderungspunkten positiv abgestimmt und somit tritt ab 15. Oktober beziehungsweise am 1. Januar die Satzung in der geänderten Fassung in Kraft. Zur Information der Kunden des ZWV wird mitgeteilt, dass Mitte Oktober die Zähler in den Haushalten abgelesen werden und somit der Wasserverbrauch zu den bestehenden Preisen verrechnet werden kann.emk

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