Bad Endorf – Am Morgen des 23. März 2023 stolperte ein verwirrter, stotternder junger Mann in eine Bäckerei in Bad Endorf, nahm ein dort liegendes Brotmesser an sich und verließ das Geschäft. Die alarmierte Polizei traf den Mann am Bahnhof an, wo er das gestohlene Messer bereits sichtbar abgelegt hatte. Bei der Befragung und Kontrolle des Mannes fanden die Polizisten in seinem mitgeführten Rucksack zwei Gläser mit einer verdächtigen Substanz.
Paranoide Störung unter Drogeneinfluss
Diese entpuppten sich als jeweils 25 Gramm Heroin und Kokain, was zur sofortigen Festnahme führte. Wie sich herausstellte, war der 26-jährige IT-Techniker erst am Vortag aus seiner Heimatstadt Ljubljana nach Salzburg eingereist. Er hatte eine Fahrkarte nach München und 2050 Euro bei sich. Warum er den Zug in Bad Endorf verließ, konnte nur vermutet werden. Gegenüber dem forensisch-psychiatrischen Gutachter hatte er angegeben, dass er unter Drogeneinfluss manchmal paranoid werde und sich nur so erklären könne, warum er im Drogenrausch den Zug verlassen und das Messer an sich genommen habe, um sich eventuell zu verteidigen. Woher er die Drogen hatte, konnte oder wollte er nicht erklären. Da er aber aus Slowenien kam und dort diese Drogen um ein Vielfaches teurer sind, war davon auszugehen, dass er diese verbotenen Substanzen wohl in Salzburg erworben und zu seinem Verhängnis auch gleich ausprobiert hatte.
Damit war der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr und wegen der Menge auch des Handels mit harten Drogen erfüllt und Anklage erhoben. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, beantragte ein Rechtsgespräch, um die Möglichkeiten einer Verständigung für seinen sprachlich benachteiligten Mandanten auszuloten.
Da dieser zu einem umfassenden Geständnis und einer Geldauflage in Höhe des einbehaltenen Bargeldes bereit war und zudem weder in Deutschland noch in Slowenien vorbestraft war, konnte eine solche Verständigung erzielt werden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch schlug eine moderate Bewährungsstrafe vor, sofern der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablege.
Der forensisch-psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Rainer Gerth vom Inn-Salzach-Klinikum, bestätigte, dass es unter dem Einfluss von Kokain durchaus zu den geschilderten paranoiden Zuständen kommen könne.
Es könne aber ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Einfuhr nach Deutschland in seiner Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sei. Auch eine Therapie im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung nach Paragraf 64 StGB sei nicht angezeigt. Aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse sei ein Therapieerfolg aussichtslos. Nachdem der Angeklagte geständig war, führte der Vertreter der Staatsanwaltschaft aus, dass der Angeklagte bereits durch die fünfmonatige Untersuchungshaft als Ersttäter ausreichend beeindruckt sei, sodass ihn eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, von weiteren Straftaten abhalten werde.
Der Verteidiger betonte, dass das Geständnis im Zusammenhang mit den besonderen Umständen sicherlich einen „minder schweren Fall“ darstelle, sodass eine Strafe von 18 Monaten Haft zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
20 Monate
auf Bewährung
Eine Therapie könne, wenn überhaupt, nur in Slowenien erfolgreich sein. Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten für angemessen und setzte diese zur Bewährung aus, verbunden mit der Warnung, dass der Angeklagte, sollte er innerhalb von drei Jahren in Deutschland erneut straffällig werden, diese Strafe dann zu verbüßen habe.