Bad Feilnbach – Ein weiterer Schritt in Richtung grüner Energie für Bad Feilnbach ist getan. Um die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dettendorf zu bauen, beschloss der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Höllacker“ und änderte den Flächennutzungsplan „Bad Feilnbach“. Zudem wurde der Durchführungsvertrag mit der Betreiberfirma Greenovative GmbH unterzeichnet.
Verschiedene
Kriterien beachten
Im Juli vergangenen Jahres entschied das Gremium über die Aufstellung des Bebauungsplans und die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans. Die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange nahmen dazu Stellung. Während das Verfahren in der Öffentlichkeit kein Interesse fand, äußerten sich die Autobahn GmbH, die Regierung von Oberbayern und der Bayerische Bauernverband zu dem Vorhaben. Die Autobahn GmbH wies insbesondere auf die Anbauverbotszone und die Anbaubeschränkungszone hin, die sich 40 beziehungsweise 100 Meter an der Autobahn befinden.
Für Sicherheit des
Verkehrs sorgen
Auch dürfen Werbeanlagen, „die den Verkehrsteilnehmer ablenken können und somit geeignet sind, die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden“, wie es in der Stellungnahme heißt, nicht errichtet werden. Die Regierung von Oberbayern hatte keine Bedenken gegen die Planung, wies jedoch darauf hin, dass die geplante Anlage im Randbereich eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiets „Feuchtgebiete südlich von Kolbermoor einschließlich Kaltental“ geplant und mit der Unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde abzustimmen sei.
Da das Landratsamt und die Naturschutzbehörde beteiligt wurden, wurde auch dieser Hinweis zur Kenntnis genommen. Etwas kritischer stand der Bayerische Bauernverband dem Vorhaben gegenüber. „Fruchtbare Böden werden dringend benötigt, um auch in Zukunft Nahrungsmittel sowie die für die Energiewende benötigte Biomasse zu erzeugen“, heißt es in der Stellungnahme. Mit der Flächengröße hatte sich der Gemeinderat im Vorfeld intensiv auseinandergesetzt. „Ziel der Gemeinde ist die Konzentration der Freiflächenanlagen an einem verträglichen Standort, um weitere Flächen in der Tourismusgemeinde zu schonen“, so die Stellungnahme der Gemeinde. Überdies wurde die Größe der PV-Anlage bereits von rund 16 auf zwölf Hektar verkleinert.
Gleichlautende Stellungnahmen wurden jeweils für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans vorgebracht. Bei der Beteiligung zu Letzterem regte die Untere Naturschutzbehörde darüber hinaus an, dass der Hinweis „Ausbringung von Jauche ist jährlich einmal zulässig“ gestrichen werden solle, da eine Düngung der Aushagerung und Extensivierung der Fläche widerspräche.
Weiter solle der Hinweis ergänzt werden, dass eine Standbeweidung nicht zulässig ist und die Breite des Grünstreifens im Osten von fünf auf zehn Meter erhöht werde. Den ersten beiden Anforderungen folgte die Gemeinde, an der Eingrünungsbreite von fünf Metern hielt sie jedoch fest. Die einzelnen Stellungnahmen nahm der Gemeinderat jeweils mit der Gegenstimme von Sieglinde Angermaier (Bündnis 90/Die Grünen) und Marinus Moser (ÜW) zur Kenntnis und beschloss auch mit selbem Ergebnis den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung.
Gemeinde beteiligt sich finanziell
In der gleichen Sitzung stimmte der Rat über den Entwurf des Durchführungsvertrags ab.
Dieser wird mit der Greenovative GmbH aus Nürnberg geschlossen, die die Anlage bauen und die Hälfte der erzeugten Energie selbst vermarktet. Die andere Hälfte soll über die Mangfalltal-Energie verkauft werden. Die Einspeisung erfolgt ins Netz der Bayernwerke, da eine direkte Einspeisung ins Stromnetz der Bürger aus technischen Gründen unmöglich ist. Die Gemeinde will sich finanziell an diesem Projekt beteiligen. Diese vertragliche Regelung durfte aber wegen des sogenannten Kopplungsverbots erst nach Satzungsbeschluss erfolgen. Mit den Gegenstimmen von Thomas Funk (Grüne), seiner Fraktionskollegin Angermaier und Moser stimmte das Gremium dem Entwurf des Durchführungsvertrages zu. kok