Rosenheim – Ein türkisches Ehepaar aus Köln steht in Rosenheim vor Gericht. Bei einer Verkehrskontrolle wurden bei ihnen 197000 Euro in bar gefunden. Nun muss sich das Paar wegen Geldwäsche verantworten. Ein spezielles Schloss und fehlende Geschäftsdokumente machen den Fall rätselhaft.
Aktentasche voll
mit Banknoten
Da staunten die Schleierfahnder auf der A8 nicht schlecht, als sie den Wagen mit Kölner Kennzeichen am Irschenberg zur Kontrolle auf den Parkplatz Eulenau winkten.
Um den Kofferraum zu öffnen, musste der Fahrer ein spezielles Schloss öffnen, das hinter dem Kennzeichen versteckt war. Den Grund dafür erkannten die Beamten, als sie im Kofferraum eine Aktentasche öffneten.
Aus dieser quollen ihnen zahlreiche Banknotenbündel entgegen. Wie sich herausstellte, führte der Beschuldigte 197000 Euro in bar mit sich. Er gab an, auf dem Weg nach Salzburg zu sein, wo er Gold kaufen wolle. Dazu müsse er entsprechende Bargeldbeträge mit sich führen.
Stutzig machte die Beamten, dass der 64-Jährige nicht erklären konnte, mit welchen Geschäftspartnern er dort entsprechende Termine habe. Zur weiteren Klärung wurde das Geld sichergestellt. Dazu wurde eine Durchsuchung seiner Geschäftsräume in Köln veranlasst, wo auch die Buchhaltungsunterlagen zur weiteren Klärung einbehalten wurden.
Vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Isabella Hubert ergaben sich zahlreiche Ungereimtheiten, die die Staatsanwaltschaft zu der vorliegenden Anklage wegen Geldwäsche nach dem Geldwäschegesetz (GwG) veranlassten.
So wurde im November 2020 ein Betrag von 72000 Euro verbucht, der laut Unterlagen schon seit Jahren als Bargeld in der Kasse gewesen sein muss, ohne dass dies jemandem aufgefallen wäre und der bis dahin auch nicht in den Kassenberichten aufgetaucht war.
Noch fragwürdiger waren Buchungen über laufende Darlehen in vierstelliger Höhe, die sich seit 2017 auf über 648000 Euro summierten. Allein im Jahr 2020 beliefen sich diese „Darlehen“ auf 153000 Euro.
Nirgendwo fand sich irgendein Darlehensvertrag, nirgendwo gab es Unterlagen über irgendeine Verzinsung und nirgendwo gab es irgendeine Form der Rückzahlung. Auf Nachfrage bestätigte der angeklagte Goldhändler, dass eine Rückzahlung tatsächlich nie erfolgt sei. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Burkhart Zimmer, erklärte, dass es in dieser Branche durchaus üblich sei, dass zum einen meist mit Bargeld gehandelt werde und zum anderen „Geschäfte auf Treu und Glauben“ üblich seien.
Außerdem gäbe es durchaus Darlehensverträge, die seine Mandanten jederzeit vorlegen könnten.
Kassenbelege
noch nachzureichen
Ebenso könnten die bisher fehlenden Kassenberichte eingesehen werden.
Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert erklärte, dass eine korrekte Beurteilung dieser Umstände erst nach Vorlage der als vorhanden deklarierten Unterlagen möglich sei. Die Staatsanwältin erklärte dazu, dass sie nur Originalunterlagen und keine Kopien akzeptieren könne.
Das Gericht unterbrach das Verfahren, um dem angeklagten Ehepaar Gelegenheit zu geben, diese Unterlagen vorzulegen.