Garagengebäude wird nicht genehmigt

von Redaktion

Mögliche Baulücke und Rangierarbeiten auf der Straße führen zu Ablehnung

Höslwang – Schwer taten sich die Höslwanger Gemeinderäte mit einem Bauantrag für ein Garagengebäude mit Hackschnitzelheizung und Eierlager in Siegsdorf. Planungsrechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor.

Das geplante Gebäude würde auch außerhalb der Lückenfüllungssatzung entstehen. Problematisch sei, dass durch die Lage zur Gemeindestraße ein Großteil der Rangierarbeiten auf der Straße stattfinden würden. Auch wurde die Lage kritisiert.

Durch den großen Abstand zu einem Nachbargebäude, könnte eine Baulücke entstehen. Auf dem Gelände der bestehenden Hofstelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz innerhalb der Bebauungsgrenzen für das Gebäude vorhanden, so die einhellige Meinung aus dem Gremium. Mit eins zu zwölf Stimmen wurde das Bauvorhaben deshalb abgelehnt.

Zugestimmt wurde einem zweiten Vorhaben des gleichen Bauwerbers. Das bestehende Zuhaus soll teilweise abgerissen werden und etwas größer mit drei Wohneinheiten neu entstehen. Es gab keine Einwände aus dem Rat, jedoch sind die erforderlichen sechs Stellplätze nachzuweisen.

Nur einer davon wäre direkt am Gebäude, die restlichen fünf waren am im vorherigen Punkt abgelehnten Garagengebäude vorgesehen. Des Weiteren ist noch die Regenwasserentsorgung nachzuweisen.

Dem Bauantrag stimmte das Gremium ohne Gegenstimme zu.stü

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