Pittenhart – Für das Gebiet zwischen Schule und Tankstelle und südlich der Mehrzweckhalle liegt der Gemeinde Pittenhart ein Bebauungsvorentwurf von der Planungsgruppe Straßer aus Traunstein vor. In der Sondersitzung Anfang August wurde dieser Vorentwurf eingehend diskutiert und beraten.
Wandhöhe auf
7,70 Meter begrenzt
Das Gremium sprach sich dafür aus, das Baugebiet als Mischgebiet (MI) nach der Baunutzungsverordnung festzusetzen und die maximalen seitlichen Wandhöhen auf die Höhe von 7,70 Meter zu begrenzen. Eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen ist Vorgabe. Auf keinen Fall soll das bestehende Schulhaus seinen markanten Charakter am Ortseingang verlieren. Bezüglich der Anbringung von PV-Anlagen soll eine konkrete Verpflichtung, mindestens 40-Prozent-Satz an Dachflächen, im Bebauungsplanentwurf vorgesehen werden. Zusätzlich sollten Punkte mit aufgenommen oder angepasst werden: Die Bezeichnung der Gebäude. Entgegen der Studie sollen die Gebäude im Entwurf als „Wohn- und Geschäftsgebäude“ und nicht als „Mehrfamilienhaus“ deklariert werden. Eine gemeinsame Tiefgarage sollte auch bei mehreren Investoren möglich sein, bei der Planung sollte dies beachtet werden. Der Bau von Regenwasser-Zisternen auf den Grundstücken. Das Verhältnis von Gewerbe zu Wohnen ist in den Bebauungsplanfestsetzungen nicht zu regeln und sollte beim Grundstücksverkauf mit entsprechenden Regelungen beachtet werden. Die beiden Gebäude südlich der Tankstelle wurden kritisiert, es könnte das Grundstück zu sehr aufgewertet werden. Es wurde beschlossen die beiden Gebäude jedoch im Bebauungsplanentwurf, wie im Vorentwurf dargestellt, aufzunehmen. Die Gebäude wie Einkaufsmarkt und Feuerwehrhaus am südlichen Ortseingang sollen etwas niedriger gestaltet werden, dadurch entsteht ein etwas gefälligerer Übergang zu den Freiflächen. Unumgänglich ist die Einplanung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von vier Metern im östlichen Bereich des Baugebietes. Ein vorliegendes Lärmgutachten stellt die Notwendigkeit der Lärmschutzwand deutlich dar.
Schallschutzgutachten
überprüfen
Die Möglichkeit die Wand zu begrünen soll geprüft werden. Ebenso ist eine Überarbeitung des Schallgutachtens angedacht um zu klären, ob es eine mögliche Alternative gibt. Letztlich wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Planungsgruppe Straßer mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes, auf Basis des Vorentwurfes und unter Berücksichtigung der angegeben Punkte, beauftragt wird.emk