Raumkonzept wird erstellt

von Redaktion

Söchtenau geht Ganztagesbetreuung für Grundschüler an

Söchtenau – Mit dem zukünftigen Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf eine Ganztagesbetreuung befasste sich der Söchtenauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Umsetzung der im bundesrechtlichen Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelten Schritte beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027. Ab diesem Zeitpunkt haben zunächst die Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. Bis 2029 kommt dann jedes Jahr der jeweils nächste Jahrgang hinzu. Damit haben an dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter diesen Rechtsanspruch.

Rechtsanspruch
ab 2026/27

Das Betreuungsangebot muss täglich acht Stunden (bis 16 Uhr) umfassen, hierzu ist die Unterrichtszeit mit eingerechnet. Die Schließzeiten dürfen maximal vier Wochen im Jahr betragen. Entsprechend den individuellen Wünschen der Eltern muss das Angebot aber nicht voll genutzt werden und es sind auch kürzere Betreuungszeiten als die täglichen acht Stunden möglich.

Bürgermeister Bernhard Summerer informierte die Räte darüber, dass nach ersten Gesprächen mit der Schulleitung geplant ist, eine verlängerte Mittagsbetreuung am Standort der Grundschule in Söchtenau anzubieten. Nach seinen Ausführungen wäre das große Schulhaus mit seinen vielen und hochwertigen Räumen hierfür bestens geeignet. Die Raumbelegung könne optimal genutzt und der Unterricht mit der Mittagsbetreuung gut verzahnt werden.

Bereits im Vorfeld wurden verschiedene Arten der Mittagsbetreuung näher untersucht und mit der Regierung von Oberbayern besprochen. Aufgrund eines vorgegebenen Anstellungs- und Fachkräfteschlüssels sowie den Möglichkeiten zur Gebührenfinanzierung wird eine Mittagsbetreuung unter der Trägerschaft der Gemeinde in der Grundschule empfohlen.

Auch mit dem Förderverein der Grundschule als bisherigen Träger der Mittagsbetreuung wurden bereits Gespräche geführt. Leider ist es dem Verein nicht möglich, eine Mittagsbetreuung in der geforderten Form anzubieten.

Als nächster Schritt soll zunächst ein Raum- und Nutzungskonzept entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Hierbei wird der Grundsatz verfolgt, dass der Raumnutzung für die Ganztagesbetreuung einer Fremdnutzung Vorrang eingeräumt wird.

Für notwendige Umbauten werden entsprechende Fördermittel beantragt. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruches zur Ganztagesbetreuung und der Installation der verlängerten Mittagsbetreuung am Standort Söchtenau soll der Hort im Kindergarten aufgelöst werden. Die so frei werdenden Räume werden dringend zur Erweiterung der Krippe benötigt. Weiterverfolgt werden sollen zudem auch die Pläne für einen Erweiterungsbau im alten Feuerwehrhaus.

Nach entsprechenden Beratungen stimmte das Gremium mit 15:0 Stimmen der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Beauftragung für ein Raum- und Nutzungskonzept vorzunehmen und die weiteren Schritte für die Umsetzung des Rechtsanspruches mit einer verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Söchtenau in die Wege zu leiten.

Artikel 3 von 11