Söchtenau – Anregungen und Anträge aus der im Juli in Schwabering stattgefundenen Bürgerversammlung behandelte der Söchtenauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Wasser läuft in
die Grundstücke
Ein Anwohner hatte bereits im Vorfeld vorgebracht, dass in den Ortsteilen Untershofen und Krottenmühl Oberflächenwasser über die Gemeindestraßen in die Anwohnergrundstücke läuft (das OVB berichtete ausführlich). Bürgermeister Bernhard Summer führte hierzu aus, dass im Auftrag der Gemeinde derzeit ein hydrologisches Gutachten mit Sturzflutrisikomanagement erstellt wird. Auf Basis dieses Gutachtens plant die Gemeinde dann zielführende Lösungen, die ohne fundierte Erkenntnisse nicht sinnvoll erscheinen Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist bei der Erstellung des Sturzflutrisikomanagements sowie den daraus resultierenden Maßnahmen beteiligt. Zusätzlich appellierte das Gemeindeoberhaupt an alle Grundstücksbesitzer, auch privat Vorsorge gegen mögliche Überschwemmungen zu treffen.
Zur Sachstandsfrage bezüglich eines Kreisels beim neuen Gewerbegebiet an der Staatsstraße 2095 teilte der Vorsitzende mit, dass laut Aussage des Staatlichen Bauamtes Rosenheim wegen geringer Unfallhäufigkeit ein zusätzlicher Kreisel nicht möglich ist. Weiter baten zwei Bürger um Prüfung, ob in Schwabering eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h oder alternativ eine „Rechts vor Links“ Regelung möglich ist. Bürgermeister Summerer regte hierzu an, vor weiteren Beratungen und Entscheidungen zunächst Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Einer Terminverlegung der Bürgerversammlung in die Wintermonate, so wie früher praktiziert, stimmte Bürgermeister Summerer grundsätzlich zu. Zur Frage nach zwei Versammlungen in Söchtenau und Schwabering wie bis vor einigen Jahren üblich, entgegnete er, dass die beiden Orte rechtlich eine Gemeinde bilden. Laut Gemeindeordnung ist auch nur mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Deshalb wurde 2022 beschlossen, nur noch eine Bürgerversammlung im Wechsel zwischen Söchtenau und Schwabering durchzuführen.
Ein Bürger regte an, dass die aktuellen Regelungen zur Vergabe der Kindergartenplätze überdacht werden sollten. Seiner Meinung nach erhalten Kinder, die bis zum dritten Lebensjahr zuhause betreut werden, keinen Platz mehr in der Kita. Dies unter anderen auch deshalb, weil Kinder im Alter von bis zu drei Jahren rechtlich mehr Betreuungsplätze belegen. Der Bürgermeister führte hierzu aus, dass die Betriebserlaubnis aktuell zwölf Krippenkinder und 75 Kindergartenkinder umfasst. Sollten unter Dreijährige im Kindergarten aufgenommen, so belegen diese richtigerweise zwei Plätze bis zum dritten Lebensjahr.
Kindergartensatzung
wird überarbeitet
Seines Wissens nach wurden in diesem Kita-Jahr zwei Kinder aufgenommen, die aber demnächst drei Jahre alt werden. Somit belegen diese keine zusätzlichen Plätze. Allerdings plant die Verwaltung bereits eine Überarbeitung der Kindergartensatzung, deren Entwurf anschließend dem Gemeinderat vorgelegt wird. Hierbei ich auch ein Passus zur Vergabe der Plätze entsprechend dem Alter der Kinder geplant.böp