Halfing – Einstimmig hat der Halfinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Breitbandversorgung zu verbessern. Ziel ist es, für einen flächendeckenden Glasfaserausbau das Bundesförderprogramm nach der Gigabit-Richtlinie 2.0. zu nutzen.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine Präsentation von Diana Thaler vom Freisinger Ingenieurbüro Ledermann GmbH.
Glasfasernetz wichtig im Wettbewerb
Thaler erklärte, dass für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde ein flächendeckender Glasfaserausbau anzustreben sei.
Partiell seien bereits große Gebiete der Gemeinde mit Glasfaser, teilweise als geförderter Ausbau, erschlossen worden. Um den Ausbau weiter voranzutreiben, hatte der Gemeinderat schon früher in diesem Jahr einem Markterkundungsverfahren zugestimmt. Demzufolge sind, laut Thaler, aktuell noch 115 Adressen als unterversorgt zu betrachten. Bei diesen Adressen handelt es sich um 19 weiße Flecken mit einer Versorgung unter 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Auch 28 hellgraue Flecken (über 30 Mbit/s aber unter 100 Mbit/s) und 68 dunkelgraue Flecken (mindestens 100 Mbit/s aber unter 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download) weisen diese Adressen auf. Für den Ausbau veranschlagte die Fachfrau gut 1,78 Millionen Euro. Dabei verbleibt, dank der Bundesförderung mit 50 Prozent und der Kofinanzierung durch das Land mit 40 Prozent, der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von gut 178000 Euro. Thaler führte weiter aus, dass die Förderrichtlinie entweder im Betreibermodell oder im Wirtschaftlichkeitslückenmodell umgesetzt werden könne. Bei Letzterem führt die Kommune ein öffentliches Auswahlverfahren für die vollständige Realisierung des Ausbaus durch. Im Betreibermodell dagegen errichtet die Kommune die passive Netzinfrastruktur selbst und verpachtet diese an einen Netzbetreiber. Dementsprechend müsse auch der Förderantrag gestellt werden.
Förderbescheid
im Dezember
Der Förderbescheid sollte, so Thaler, voraussichtlich im Dezember 2023 eingehen. Danach könne das Auswahlverfahren vorbereitet und gestartet werden.
Das Gremium verständigte sich einstimmig darauf, einen Förderantrag im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 gemäß der Kostenschätzung der Firma Ledermann zu stellen.
Der Rat beauftragte die Firma Ledermann, den Förderantrag beim Fördergeber zu erstellen und einzureichen.