Brannenburg – Weil noch immer Fragen offen sind, traf der Brannenburger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über einen Antrag zur Nachverdichtung an der Wendelsteinstraße noch keine abschließende Entscheidung. Zuerst müsse es Antworten zu den Stellplätzen, den Maßen des geplanten Baukörpers und der vorgesehenen Aufschüttung geben. Auch das Ergebnis des Lärmgutachtens sei abzuwarten, regte Bürgermeister Matthias Jokisch an.
Einheiten mit
115 Quadratmetern
Auf dem Parkplatz hinter dem ehemaligen Sparkassengebäude an der Wendelsteinstraße, in dem sich derzeit eine Physiotherapiepraxis befindet, sollen drei Reihenhäuser mit Garagen errichtet werden, erläuterte Dipl.-Ing. Claudia Petzenhammer. Vorgesehen seien kleine Einheiten mit rund 115 Quadratmetern Wohnfläche und einem kleinen Gartenanteil, um bezahlbaren Wohnraum in der Ortsmitte zu schaffen.
Zudem ist auch eine energetische Sanierung des Bestandsgebäudes und eine Erhöhung des Kniestocks im Dachgeschoss geplant, um dort eine weitere Wohnung zu ermöglichen und die Wohnqualität insgesamt zu erhöhen. In Auftrag gegeben wurde auch ein Emissionsgutachten, da sich ein Gastronomiebetrieb auf dem Nachbargrundstück befindet. Mit einer darauf Rücksicht nehmenden Grundrissgestaltung und baulichen Schutzmaßnahmen ließen sich die drei Reihenhäuser realisieren, so Petzenhammer. Eine Tiefgarage sei aus Kostengründen nicht vorgesehen. In der Diskussion wiesen mehrere Gemeinderäte auf die angespannte Parkplatzsituation am Bestandsgebäude hin. Gerade im Hinblick auf viele in ihrer Mobilität eingeschränkte Besucher sollten die Parkplätze dort breiter sein, wurde aus dem Gremium angeregt.
Fläche geeignet
für Nachverdichtung
Auch die Höhenunterschiede auf dem geplanten Baugelände sowie die Entwässerung müssten vor einer Entscheidung noch konkreter dargestellt werden, forderten einige Ratsmitglieder. Keinesfalls dürften die angrenzenden Nachbarn beeinträchtigt werden. Aus ortsplanerischer Sicht sei das Vorhaben verträglich, denn die derzeit als Parkplatz genutzte Fläche eigne sich zur Nachverdichtung, verdeutlichte Dipl.-Ing. Peter Rubeck. Da das Vorhaben sowohl einen Neubau als auch eine Maßnahme im Bestandsgebäude beinhalte, sollte geklärt werden, welche Stellplatzordnung in diesem Fall maßgeblich sei. Mit einer Gegenstimme votierten die Räte für eine Vertagung der Entscheidung, um zuerst die noch offenen Punkte zu klären.