Vom Luxusleben zum kriminellen Absturz

von Redaktion

Händler hintergeht unwissende Lebensgefährtin und benutzt sie für Betrügereien

Brannenburg – Das Rosenheimer Schöffengericht hat jetzt das Urteil über einen 44-jährigen Mann und seine ehemaligen Gefährtin ausgesprochen, die in Luxusbetrug verwickelt waren.

Als die 43-jährige Pragerin vor sieben Jahren den Angeklagten als einen eloquenten Händler kennenlernte, der mit wertvollen Booten und teuren Uhren handelte, war sie von ihm und seinem Lebensstil beeindruckt. Doch seine Geschäfte scheiterten, und er musste Insolvenz anmelden.

Erlös auf Konten der
Verwandten versteckt

Um den werthaltigen Rest der Insolvenzmasse zu entziehen, verkaufte er Waren und Gegenstände im Wert von über 460000 Euro und deponierte den Erlös auf den Konten seines Vaters und seiner tschechischen Lebensgefährtin, die ihm ihre Konten zur Verfügung gestellt hatte, ohne von den Umständen zu wissen. Dafür war er vom Landgericht in Tauberbischofsheim 2023 zu 20 Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden. Danach suchte er nach einem neuen Betätigungsfeld und zog nach Brannenburg im Inntal. Als er mit seiner Lebensgefährtin deren Heimatstadt Prag besuchte, lernte er einen Händler für Luxusfahrzeuge kennen und beschloss, mit diesem ein lukratives Geschäft anzubahnen. Er kaufte zwei Fahrzeuge der G-Klasse als Behindertenfahrzeuge mit entsprechendem Rabatt und verkaufte diese dem Prager Händler. Bei Mercedes haben allerdings alle Fahrzeuge, die mit einem „Behindertenrabatt“ erworben werden, die Auflage, dass sie nicht vor Ablauf eines halben Jahres weiterverkauft werden dürfen. AMG-Mercedes stellte den Verstoß des Angeklagten fest und setzte ihn auf eine „rote Liste“, sodass er keine weiteren Fahrzeuge mehr erwerben durfte. Der Angeklagte hatte dem Händler aber bereits zwei weitere solcher Luxus-Geländewagen zugesagt und auch den Kaufpreis dafür erhalten.

Da er aber nicht mehr geschäftsfähig war, liefen alle Transfers und Aktionen unter dem Namen seiner tschechischen Lebensgefährtin. Erst als der tschechische Autohändler mit seinen Forderungen an diese herantrat, wurde sie misstrauisch, schaute sich die Geschäftsvorgänge ihres Lebensgefährten genauer an und musste feststellen, dass sie betrogen und ausgenutzt worden war.

Zusätzlich hatte der Angeklagte die Reparatur eines Bootes am Tegernsee vermittelt, wobei er die Zahlung des Schiffseigners in Höhe von rund 13000 Euro zwar kassierte, aber nicht an die Werft weiterleitete. In beiden Fällen war der 44-Jährige geständig.

Die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer insbesondere die hohe kriminelle Energie des Angeklagten hervor. Er habe das Vertrauen einer Liebesbeziehung schamlos ausgenutzt und einen enormen Schaden angerichtet, den er nur zum Teil und unfreiwillig wieder gutgemacht habe. Vielmehr habe er damit auch seine damalige Partnerin unverschuldet ins Unglück gestürzt. Im Übrigen sei eine Vielzahl von strafrechtlichen Vorwürfen nach Paragraf 154 StPO eingestellt worden und die lange Liste der Vorstrafen sei ein Beleg dafür, wie sehr er der kriminellen Natur verhaftet sei. Die Vorstrafe von 20 Monaten Freiheitsstrafe aus dem Jahr 2023 sei zu berücksichtigen, deren Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht komme. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Seine ehemalige Lebensgefährtin wurde von mehreren Seiten dahingehend entlastet, dass sie in die Geschäfte ihres ehemaligen Partners nicht involviert gewesen sei. Besonders ins Gewicht fiel, dass der gesamte Schrift- und E-Mail-Verkehr in englischer Sprache geführt wurde, die sie nachweislich nicht beherrschte.

Die Staatsanwältin unterstrich, seine damalige Lebensgefährtin sei zwar nicht aktiv an den Betrügereien beteiligt gewesen, hätte aber erkennen können und müssen, dass hier vieles nicht in Ordnung war. Durch ihre Unterschrift habe sie zumindest „billigend in Kauf genommen“, dass diese Betrügereien stattfinden konnten. Sie forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Der Verteidiger des 44-Jährigen hob das umfassende Geständnis seines Mandanten hervor, behauptete, dass ursprünglich keine Betrugsabsicht bestanden habe und dieser den Schaden im Rahmen seiner Möglichkeiten habe wiedergutmachen wollen. Er beantragte – unter Einbeziehung der Vorstrafe aus dem Konkursverfahren – eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Aufgrund der positiven Sozialprognose und des Geständnisses sei eine Bewährungsstrafe noch möglich. Der Verteidiger der ehemaligen Lebensgefährtin erklärte, es handle sich um einen klassischen Fall von „Liebe macht blind“. Erst als sie die wahren Absichten des Angeklagten erkannt habe, habe sie sich dagegen wehren können. Er verwies auf Paragraf 60 des Strafgesetzbuches, wonach das Gericht von einer Strafe absehen könne, wenn der Angeklagte durch die Tat selbst einen schweren Nachteil erlitten habe. Dies sei bei seiner Mandantin der Fall.

Schuldig in allen
Anklagepunkten

Das Rosenheimer Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Isabella Hubert befand den Angeklagten in allen Anklagepunkten für schuldig. Sie akzeptierte sein Geständnis, kam aber – unter Einbeziehung des früheren Bankrotturteils – nicht umhin, eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten zu verhängen. Bei diesem Strafmaß stellte sich die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr. Die Frau, wurde freigesprochen, weil das Gericht ihr keine Kenntnis von den Straftaten nachweisen konnte.

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