Riedering – Eine neue Gasheizung und eine Solaranlage will der SV Riedering in sein Sportheim einbauen und hat dafür auch einen Zuschussantrag bei der Gemeinde gestellt.
Dem stimmte der Gemeinderat Riedering in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu. Kämmerer Wolfgang Eberle hatte zuvor das Schreiben des SV Riedering vorgetragen und die finanziellen Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt erklärt.
Gesamtkosten liegen
bei rund 55000 Euro
In dem Antrag heißt es, dass die Maßnahmen – Einbau der Gasheizung und Einbau einer Solaranlage – ein Gesamtvolumen von über 55000 Euro ausmachen. Der Verein habe auch Zuschüsse beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angefordert, gleichwohl seien diese nicht ausreichend. Zur Kostendeckung bittet der Verein deshalb um eine Förderung von 40 Prozent für die Gasheizung und zehn Prozent für die Solaranlage, insgesamt 11978 Euro. Eberle erinnerte in diesem Zusammenhang an den vergangenen Zuschussantrag des SV Riedering. Der SV hatte im Jahr 2021 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an seinen beiden Trainingsstätten durchgeführt. Für die Flutlichtanlage am Trainings- und Hauptplatz, den Geräteschuppen am Trainingsplatz und die Bewässerung hatte sich der Sportverein bei anderen Vereinen umgeschaut, Experten befragt, Fördermöglichkeiten beim BLSV und beim Bundesumweltministerium (BMU) hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und Förderrichtlinien recherchiert und Kostenangebote eingeholt. Außerdem wurde bei der Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der nicht durch andere Fördermittel gedeckten Kosten beantragt. Der Gemeinderat habe damals dieser Zuschusshöhe zugestimmt, und diese auf maximal 40000 Euro beschränkt, erinnerte Eberle. Der Kämmerer erklärte weiter, dass im Haushalt 2023 keine Mittel für eine entsprechende Förderung vorgesehen sind. Diese müssten in den Haushalt 2024 eingeplant werden.
Auszahlung
im Jahr 2024
Nach kurzer Debatte stimmten die Gemeinderäte einstimmig einem gemeindlichen Zuschuss für den Einbau einer neuen Gasheizung und für den Einbau einer Solaranlage der nicht durch andere Förderungen gedeckten Kosten, maximal jedoch 12000 Euro zu.
Die Auszahlung erfolgt gegen Nachweis der entstandenen Kosten und erhaltenen Förderungen frühestens im Jahr 2024. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 vorzusehen.