Frasdorf – Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Einbau von Querungshilfen am Kindergarten St. Margaretha in der Simsseestraße kann durch die Gemeinde Frasdorf nicht erfüllt werden. Das Thema kommt nach Anträgen aus der Bevölkerung regelmäßig auf die Tagesordnung des Gemeinderates – so auch in seiner jüngsten Sitzung.
Verantwortlich ist
das Straßenbauamt
Die Staatsstraße 2362 ist auf ihrem Weg durch Frasdorf die Simsseestraße. Alle Planungen, Ein- und Ausbauten geschehen ausschließlich durch das Straßenbauamt Rosenheim. Die Gemeinde Frasdorf hat nur bedingt Einfluss auf den Ausbau der Staatsstraßen, die durch das Gemeindegebiet verlaufen. Die regelmäßig wiederholten Anträge, die Simsseestraße zu beruhigen und entsprechende Übergänge, Zebrastreifen oder Ampeln einzubauen würden ebenso regelmäßig zurückgewiesen. Es sei kein böser Wille der Gemeinde Frasdorf, dass sich hier keine Änderung ergebe, sondern eine logische Folge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Land, Landkreis und Gemeinde für das innergemeindliche Straßennetz.
Nur bei eigener
Zuständigkeit
Der Gemeinderat empfahl auch in diesem Fall, das Thema Simsseestraße nur dann am Ratstisch zu behandeln, wenn eine Zuständigkeit erkennbar und das Problem im Gemeinderat lösbar sei. Ansonsten seien derartige Anträge, Vorschläge und Schreiben durch die Verwaltung zu bearbeiten und zu beantworten.