Söchtenau – Die Gebühren für den Bezug von Trinkwasser sowie für die Abwasserentsorgung sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die Gemeinden alle vier Jahre neu zu kalkulieren.
Das Prinzip hierzu besagt, dass die Kommunen als Verwalter für eine Solidargemeinschaft tätig sind und für die Gemeinde weder Gewinne noch Verluste entstehen dürfen.
Kalkulationsergebnis
dem Rat vorgestellt
Die hierfür erforderliche Gebührenkalkulation zum 1. April 2024 wurde für die Gemeinde Söchtenau durch die Kommunalberatung AGP ermittelt. Das Kalkulationsergebnis wurde dem Söch- tenauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vorgestellt. Unter Berücksichtigung eines Überschusses aus der Nachberechnung der zurückliegenden Periode errechnet sich eine neue Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,61 Euro pro Kubikmeter Wasserbezug. Gegenüber dem bisherigen Preis von 1,13 Euro bedeutet dies eine Steigerung von 48 Cent pro Kubikmeter. Auch für die Grundgebühren der Wasserzähler wird eine Beitragserhöhung erforderlich. Diese orientiert sich an der Durchflussmenge und beträgt bei der kleinsten Menge von bis zu vier Kubikmeter jetzt 100 Euro statt bisher 75 Euro. Für höhere Durchflussmengen gelten die neuen Preise: 150 Euro statt 90 Euro bei sechs Kubikmeter, 250 Euro statt 120 Euro bei zehn Kubikmeter sowie für über zehn Kubikmeter 400 Euro statt 150 Euro.
Auch die Beitragssätze für Neuanschlüsse machen Kostenerhöhungen erforderlich. Für die Grundstücksfläche belaufen sich diese neu auf 86 Cent je Quadratmeter statt bisher 50 Cent sowie auf 5,45 Euro je Quadratmeter Geschossfläche anstelle der bisherigen 3,10 Euro. Die ursprünglichen Beitragssätze stammen hier aus dem Jahr 2003 und wurden seitdem nicht geändert. Wesentliche Investitionen in Höhe von circa 1,4 Millionen Euro in der kommenden Kalkulationsperiode sind erforderliche Sanierungen von Leitungen sowie des Hochbehälters.
Als Fazit seiner Kalkulation führte Ingenieur Thomas Göntgen von der Kommunalberatung AGP aus, dass die Gebühren zum Trinkwasserbezug nur aufgrund des Überschusses aus der Vorperiode verträglich gestaltet werden können.
Ohne ein solch positives Ergebnis in den vier Jahren des nächsten Abrechnungszeitraums ist bald mit einem Bezugspreis für Trinkwasser in Höhe von ungefähr zwei Euro pro Kubikmeter zu rechnen. Der Gemeinderat stimmte diesen Änderungen sowie der damit verbundenen Neuerstellung der Satzung einstimmig zu.
Auch wurden im Bereich Abwasser die Beiträge und Gebühren neu kalkuliert. Trotz eines vorhandenen Überschusses aus der vergangenen Periode ist ebenfalls eine Preiserhöhung erforderlich. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 errechnet sich eine Schmutz- und Oberflächenwassergebühr in Höhe von 2,24 Euro pro Kubikmeter. Bisher lag diese bei 1,95 Euro. Nur für Schmutzwasser beläuft sich die Gebühr auf 2,03 statt der aktuellen 1,88 Euro.
Neue Satzung
angenommen
Analog zum Trinkwasserbezug erhöhen sich auch hier die Preise der Grundgebühren. Diese belaufen sich bei einer Messeinheit bis zu einem Nenndurchfluss bis sechs Kubikmeter auf 100 Euro statt bisher 60 Euro. Bei einem höheren Durchfluss betragen die jährlichen Gebühren statt der bisherigen 75 Euro jetzt 300 Euro. Die Kostenkalkulation und erforderliche neue Satzung nahmen die Räte einstimmig an.