Notfalls gegen das Landratsamt

von Redaktion

Gemeinde Schechen will junger Familie Baurecht verschaffen

Schechen – Ein junges Paar möchte in Wieden, im Süden des Gemeindegebietes, ein Einfamilienhaus bauen. Nicht einfach, denn der Weiler gilt als Außenbereich. Da dürfen vor allem Landwirte bauen. Alle anderen nur, wenn die Gemeinde eine Außenbereichssatzung erlässt.

Die wäre dazu grundsätzlich auch bereit. Die Verwaltung hat beim Landratsamt in Rosenheim entsprechend vorgefühlt.

Satzungserlass
rechtlich nicht möglich

Und bekam zur Antwort: Das geht nur, wenn Wieden nicht überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt und eine Wohnbebauung von „einigem Gewicht“ vorhanden ist. Das ist nach Ansicht des Landratsamtes nicht der Fall. Deswegen gebe es keine rechtliche Möglichkeit zum Satzungserlass, hieß es aus der Abteilung Bauleitplanung des Amtes. Bürgermeister Stefan Adam (CSU) gab das jetzt im Gemeinderat bekannt.

Maria Ganslmaier-Hainzl (Parteifreie Bürger) fand diese Aussage empörend. Es könne doch nicht davon abhängen, ob Landwirte ihre Höfe aufgeben, wenn junge Familien ein Haus bauen wollen. Da müsse die Gemeinde nochmal nachhaken, „wir wollen doch die Leute im Ort halten.“ Josef Weber (CSU) schloss sich der Meinung seiner Ratskollegin an. „Wir sollten die Außenbereichssatzung durchboxen“, meinte er, dazu nochmal das Gespräch mit dem Landratsamt suchen. Markus Grabmayer (SPD/ÜW) hingegen sah die Gefahr, dass die bisher landwirtschaftlich geprägten Weiler mittels Außenbereichssatzungen zu Baugebieten werden, und „ihre Struktur verändern“.

Täten sie doch ohnehin in dem Moment, wo ein Landwirt aufhöre, befand Weber, denn auf den Hofstellen dürfen – nach einer Überarbeitung des Baugesetzbuches – bis zu fünf zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Andreas Rausch (CSU) hatte sich Kaps angeschaut, wo die Gemeinde zuletzt eine Außenbereichssatzung erlassen hatte und bekannte: „So ganz schlüssig bin ich mir nicht.“ Stephan Dialler (Parteifreie Bürger) hingegen wollte den Bauwerbern ein positives Signal senden. Zumal ihr Grundstück sowieso ein „bleds Eck“ für eine landwirtschaftliche Nutzung sei. Und die Verwaltung solle wegen der Außenbereichssatzung nochmal nachhaken. Die ist dazu auch grundsätzlich bereit, so der geschäftsleitende Beamte Karl-Heinz Salzborn. Voraussetzung sei aber der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und potenziellen Bauherren, in dem unter anderem die Übernahme der Planungskosten geregelt sei. Und die eigene Nutzung des Einfamilienhauses für die nächsten Jahre müsse grundbuchrechtlich gesichert sein.

Die Außenbereichssatzung müsse der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden, widerspreche die Gemeinde dem Landratsamt, so Salzborn.

Nochmalige
Kontaktaufnahme

Der die Ratsmitglieder daran erinnerte, dass die Familie mit der Außenbereichssatzung nur einen Schritt weiter sei. „Die Satzung bedeutet noch nicht, dass das Paar bauen kann“, so Salzborn, „das regelt dann das Landratsamt über die Baugenehmigung.“

Der Gemeinderat vertagte einen Beschluss, zunächst soll die Verwaltung noch einmal mit dem Landratsamt Kontakt in der Angelegenheit aufnehmen.

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