Halfing – Einstimmig billigten die Gemeinderäte Halfings in ihrer jüngsten Sitzung die Satzung für den Flächennutzungs- und Bebauungsplan Irlach.
Mehrfach waren die Änderungen für den südlich von Halfing gelegenen Ortsteil im Gremium debattiert worden. Eigentlich stand man im Juli vor der entscheidenden Satzungsänderung, aber wegen eines Formfehlers musste das Verfahren dann in eine Extrarunde. „Eine kleine, nicht enden wollende Geschichte“, hatte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) hierzu schon in der Sitzung im Juli angemerkt.
Bodendenkmal in
seinem Zustand
erhalten
Bei der erneuten Auslegung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan merkte nun das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bodendenkmalpflegerische Belange an. Es gelte, dieses Bodendenkmal in seinem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Da dieses Bodendenkmal zeichnerisch dargestellt und textlich beschrieben sei, brauche es weder eine Änderung noch eine Ergänzung an der Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig. Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle hinsichtlich Prüfmaßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz seien schon in verschiedenen früheren Beschlüssen entsprechend gewürdigt worden, merkte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) weiter an. Deshalb ergebe sich auch hier keine Änderung oder Ergänzung an der Bauleitplanung. Eine weitere Stellungnahme war von einer bevollmächtigten Vertreterin einer Anwohnerin aus Irlach eingegangen, die der Bauleitplanung widersprach.
Ihren Argumenten hielt die Bürgermeisterin entgegen, dass schon 1996 der Bebauungsplan als Ziel die Weiterentwicklung genannt hatte. In der jetzigen Änderung sei eine Grünfläche „Erhalt und Weiterentwicklung von Gehölz- und Wiesenflächen“ gemäß der Bestandsnutzung und den Zielen übernommen und festgesetzt worden, die zudem den bereits vorhandenen Gehölzbestand gegenüber dem Grundstück des Bauwerbers schützt.
Außerdem sei dem Bauwerber auf jenem Flurstück „im Bereich südlich eines bestehenden Anwesens im Zuge einer gebietsverträglichen Nachverdichtung – innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches von Irlach – ein Baurecht für ein zusätzliches Wohngebäude bis zu einer Grundfläche von 160 Quadratmetern bei einer Wandhöhe von 6,3 Metern zugelassen“ worden. Deshalb brauche es keine Änderungen an der Bauleitplanungen. Dieser Aussage stimmte der Gemeinderat geschlossen zu, ebenso einer weiteren erforderlichen Änderung eines Beschlusses einer früheren Sitzung.
Weitere zeitliche
Verzögerungen
vermeiden
Im Januar hatte das Gremium nämlich beschlossen, dass für diese Zusatzbebauung eine städtebauliche Vereinbarung zu schließen ist, die vor dem Satzungsbeschluss zu erfolgen hat. Bürgermeisterin Braun sagte weiter: „Da diese städtebauliche Vereinbarung bis dato nicht getroffen wurde und diese bis zum Abschluss sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, schlägt die Verwaltung eine Änderung dieses Beschlusses vor, um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Die Vereinbarung für die Ausgleichsflächen ist von den Eigentümern vorzulegen. Um die Bebauungsplanänderung abschließen zu können, wird die Vereinbarung nicht vor Satzungsbeschluss gefordert, sondern ist zwingend mit dem Bauantrag vorzulegen.“
Diesem Vorschlag folgte das Gremium mit 14:0 Stimmen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat anschließend die Änderung des Bebauungsplans als Satzung.