Halfing – Mehrfach hatte sich der Gemeinderat Halfings mit dem Antrag von Johannes Guggenberger (parteilos) auseinandergesetzt, der an mehreren zentralen Punkten im Ort Schilder „Oba vom Gas – freiwillig 30“ aufstellen will. Hatte er ursprünglich noch 20 Schilder vorgeschlagen, so sind diese auf nunmehr drei beschränkt. Das staatliche Bauamt hatte mittlerweile sein Einverständnis für drei solcher Schilder an drei Stellen im Ort gegeben. Diese drei Schilder würden „privat“ aufgestellt und voraussichtlich auch auf Privatgrund stehen, erklärte Guggenberger weiter. Aber um diese nun aufstellen zu dürfen, brauche es eine Befreiung von der örtlichen Plakatierverordnung. Genau daran entzündete sich eine erneute Debatte im Gemeinderat. So sagte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU), dass dann auch andere vergleichbare Anträge, wie beispielsweise die Aufstellung von „Freiwillig 30-Schildern“ oder Ähnlichem, an anderer Stelle zu befürworten sind. Bisher habe die Verwaltung die Satzung streng gehandhabt. „Damit schaffen wir einen Präzedenzfall und schlagen den Weg zum zahnlosen Tiger ein.“ Sepp Hofer (FW) sprach von der Gefahr eines Schilderwalds. Überhaupt werde die Wirkung solcher Schilder oft überbewertet. Da stelle sich auch schnell ein Gewöhnungseffekt ein. Johann Landinger (HWV) meinte, dass drei Schilder mit der Aufschrift Oba vom Gas „das Ortsbild nicht verschandeln.“
Bürgermeisterin Braun widersprach. Sie bezweifle die Wirksamkeit solcher Schilder. Guggenberger entgegnete, dass die Schilder keine Werbung seien, sondern dem Ort zugutekommen sollten. Er setze auf Freiwilligkeit. Friedrich Christoph (CSU) wollte wissen, wie lange Guggenberger die Schilder aufzustellen gedenke. „Am liebsten ohne zeitliche Beschränkung“, antwortete dieser. Daniel Ober (HWV) meinte, dass man erst einmal die Grundstückseigentümer befragen solle, ehe der Gemeinderat einen Beschluss fasse. Er wolle keinen Präzedenzfall schaffen. Sepp Stettner (FW) befand die Plakatierverordnung nicht mehr zeitgemäß. Konrad Aicher (HWV) erklärte, dass Ausnahmen gemäß der Plakatierverordnung durchaus zulässig seien. Gleichzeitig äußerte er aber auch Zweifel an der Wirksamkeit solcher Schilder. Entweder werden sie nicht beachtet oder es könne passieren, dass Verkehrsteilnehmer dann „besonders oberlehrerhaft“, sprich langsamer als 30 km/h, fahren. Sepp Schauer (FW) sah das anders. Der Polizist am Ortseingang von Gstadt (von Seebruck kommend) oder privat aufgestellte Schilder, die das Parken auf der Straße verbieten, wie es beispielsweise in der Gemeinde Hohenlinden geschieht, zeigten die Wirksamkeit solcher Aufsteller. Christoph Linner (CSU) wollte das zwar nicht in Abrede stellen, forderte aber wie schon einige Vorredner die Klärung der Standortfrage. Bürgermeisterin Braun beendete die Debatte und schlug vor, die Diskussion auf die nächste Sitzung zu vertagen. In der Zwischenzeit solle Gemeinderat Guggenberger die Grundstückseigentümer an den möglichen Standorten befragen, ob diese mit der Aufstellung der Schilder überhaupt einverstanden sind. Die Gemeinderäte schlossen sich einstimmig diesem Beschlussvorschlag an.elk