Neubauantrag für drei Einfamilienhäuser abgelehnt

von Redaktion

Grundstücksanhebung ist einer der Gründe für das Nein – Gutachterliche Bewertung für Starkregenereignisse nötig

Eggstätt – Viel Erklärungsbedarf gab es bei einem Neubauantrag an der Priener Straße für den Bauamtsleiter Bernd Ruth.

Dort will ein Bauwerber drei Einfamilienhäuser errichten, für die es allerdings fünf isolierte Befreiungen braucht. Da diese Anträge auf isolierte Abweichungen nur über eine Änderung des Bebauungsplanes rechtlich umsetzbar sind, sei der Antrag als solcher abzulehnen, was auch die Gemeinderäte so sahen.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Bauamtsleiter die Historie kurz zusammengefasst. Auf dem Grundstück – derzeit „kein prickelnder Anblick“ – wollte der Bauwerber zunächst mischgebietskonform zwei Mehrfamilienhäuser mit Gewerbe errichten. Einen ersten Antrag auf Bebauungsplanänderung – schon damals waren die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt – zog der Bauherr zurück. Ein Folgeantrag auf Genehmigungsfreistellung wurde letztlich vom Landratsamt durch die ungelösten Themen der Oberflächenentwässerung und der Lagesituierung auf dem Baugrundstück als nicht genehmigungsfähig festgestellt. Jetzt also ein dritter Antrag mit fünf isolierten Befreiungen. Darin wird unter anderem beantragt, das Grundstück auf der Ostseite zum Teil um bis 1,60 Meter anzuheben und eine Garage beziehungsweise einen Carport als Flachdach mit Dachbegrünung auszuführen, was der Ortssatzung Satteldachform widerspricht.

Der Bauausschuss habe schon signalisiert, dass dies „o.k.“ sei, wenn dies über eine Bebauungsplanänderung erfolgt, so Ruth weiter. Aber ein Anheben des Grundstücks oder der Wandhöhen habe der Bauausschuss abgelehnt. „Die Starkregenereignisse und die damit verbundenen Einwirkungen auf die nachbarschaftlichen Gebäude sind nur über ein entsprechendes Gutachten bewertbar und vielleicht lösbar.“

Ebenso wenig kam beim Bauausschuss an, dass es sich beim Antrag um reine Wohnbebauung handelt, laut Bebauungsplan ist dieser Bereich Mischgebiet. Die Gemeinderäte schlossen sich der ablehnenden Haltung an.

Eine Grundstücksanhebung sei „ein brutaler Eingriff“, sagte Jacob Illi (Grüne). Auch fordere er die Beibehaltung des Mischgebiets. Kajetan Huber (FBE) bezeichnete die Grundstücksveränderung als „optisch massiven Eingriff.“

Der Bauwerber müsse zudem die Versickerung des Niederschlagswassers beachten. Letzteres hielt Christoph Stöger (Grüne) als essenziell. Dem Antrag könne er so nicht zustimmen, auch wenn er in den Anfragen des Bauwerbers zu erkennen glaube, „der will abklopfen, wo geht was“.

Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) beendete die Debatte. Dem Beschlussvortrag, dem Antrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern nicht zuzustimmen, folgte der Rat einstimmig:

Den Anträgen auf isolierte Befreiung könne nicht zugestimmt werden, da die Grundzüge des Bebauungsplanes betroffen seien.

Es fehle eine gutachterliche Bewertung der Starkregenereignisse und die seitlichen Wandhöhen seien durch die Höhenveränderungen weit überschritten. Auch seien die Häuser als reine Wohngebäude in einem Mischgebiet geplant. elk

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