Söchtenau – Gestiegene Materialpreise veranlassten den Gemeinderat Söchtenau in der vergangenen Sitzung zu einer Erhöhung der Hundesteuer. Die hierzu bestehende Satzung wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert.
Als Folge der vorausgegangenen Bürgerversammlung wurde im Gremium bereits festgehalten, dass die Verwaltung einen Entwurf für eine neue Satzung mit einer Kostenanpassung ausarbeiten soll. Dieses Konzept wurde nunmehr dem Gemeinderat mit Vorschlägen zur Hundesteuer vorgelegt, welches nach entsprechender Beratung einstimmig genehmigt wurde.
Die ab 1. Januar 2024 geltende Regelung legt fest, dass die Steuer für den ersten Hund nunmehr 80 Euro statt bisher 50 Euro jährlich beträgt. Für den zweiten Hund wird diese von 90 Euro auf 120 Euro und für den dritten Hund von 130 Euro auf 180 Euro erhöht. Für jeden Kampfhund wird eine Steuer von 800 Euro statt bisher 300 Euro fällig.
Die bisherige Regelung zur Züchtersteuer entfällt, da eine solche im verwendeten Satzungsentwurf des Innenministeriums nicht vorgesehen ist. Auch die Regelungen zur Steuerfreiheit und Steuerermäßigung wurden aus der Mustersatzung übernommen. Mit den neuen Steuersätzen liegt die Gemeinde nach den Ausführungen von Verwaltung und Bürgermeister Bernhard Summerer (CSU) bei einem Gemeindevergleich im mittleren Bereich.böp