Kein Tempo 30 im Baugebiet Kammer

von Redaktion

Geschwindigkeit aufgrund der Straßenführung beurteilt

Amerang – Kann die zulässige Geschwindigkeit in Kammer beschränkt werden? Um das zu klären, hat eine Besprechung mit der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts Rosenheim und dem Verkehrssachbearbeiter der Wasserburger Polizei stattgefunden. Das berichtete Bürgermeister Konrad Linner (GLA) im Ameranger Gemeinderat.

In der Konzeptentwicklung des Baugebiets Kammer ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) gewünscht. Diese ist jedoch auf der Kirchensurer Straße bei der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, wie die Besprechung ergab. Der ortsverbindende Status geeint mit dem Fehlen von Kinder- und Senioreneinrichtungen lasse im Ermessen der Verkehrsbehörde bisher keinen Spielraum zu, um die Geschwindigkeit zu begrenzen. Es erfolgte eine gemeinsame Testfahrt zur Verdeutlichung. Diese habe aus Sicht der Behördenvertreterin ergeben, dass aufgrund der Straßenführung schon eine überwiegend gefahrene Geschwindigkeit von 40 km/h zu erwarten sei, berichtete der Bürgermeister. Bei 50 km/h sei die Geschwindigkeit schon ohne Bebauung zu hoch empfunden worden. Die Behördenvertreterin empfahl, den Beginn der geschlossenen Ortschaft nach der Bebauung auszurichten und die Ortstafel am südlichen Beginn vor dem Grundstück Kammer 8 und am nördlichen Ortsrand bei Kammer 41 anzubringen. An den beiden Ortseingängen, an den Wegen von Hopfgarten kommend und von Grünhofen kommend, soll auf Anraten der kommunalen Verkehrsüberwachung auf die geschlossene Ortschaft hingewiesen werden, um die Geschwindigkeitsüberwachung zu ermöglichen. ca

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