Halfing – Um eine Garage ging es bei der jüngsten Sitzung des Halfinger Gemeinderates. Eine kleine Sache, sollte man meinen, denn der Bauwerber wollte auf seinem Grundstück die Garage, nicht auf der Ostseite, wie im Bebauungsplan vorgesehen, sondern auf der Westseite des Hauses errichten. Die dafür notwendige Bebauungsplanänderung erwies sich allerdings als Geduldsspiel. Wiederholt waren dazu Stellungnahmen bei den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern eingeholt worden. Nach der letzten Auslegung gingen erneut Stellungnahmen ein. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim merkte an, dass landwirtschaftliche Immissionen zu dulden seien und dass bei Pflanzgeboten Grenzabstände eingehalten werden sollen. Der erste Einwand sei schon in einer früheren Version eingepflegt worden, der Einwand bezüglich Pflanzung werde noch redaktionell mitaufgenommen, sagte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU).
Dass bodendenkmalpflegerische Belange berücksichtigt werden, sei schon in einer früheren Version enthalten. Eine redaktionelle Änderung sei also nicht nötig. Die Untere Naturschutzbehörde verwies auf einen früher geänderten Bebauungsplan. Demnach müsse der vorliegende Plan noch um den Zusatz „die zu pflanzenden Bäume (drei Stück laut Bebauungsplan, 7. Änderung), heimische, standortgerechte Bäume, mit Standort an die neue Planung angepasst“ ergänzt werden. Dem werde man nachkommen, sagte die Bürgermeisterin und weiter: „Die Gemeinde wird die Umsetzung im gesamten Bebauungsplangebiet kontrollieren.“ Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim wies unter anderem darauf hin, dass die Oberflächenentwässerung unter Hinweisen und nicht unter Festsetzungen zu stehen habe und dass es bauplanungstechnisch zielführender wäre, Bebauungspläne pauschal zu ändern, anstelle wie im vorliegenden Fall bedarfsgerecht und auch nur für ein Grundstück zu ändern. Diesem Einwand hielt der Planer entgegen, dass sich die Gemeinde langfristig eine komplette Überarbeitung des Bebauungsplans unter Einbeziehung aller betroffenen Eigentümer und deren Bauwünsche vorstellen könne. Dies bedeute aber ein längeres Änderungsverfahren als im vorliegenden Fall, wo die Voraussetzungen für einen konkreten Bauwunsch geschaffen werden sollten. Auf Nachfragen von Johann Landinger (HWV) erklärte Monika Lex vom Bauamt, dass eine komplette Überarbeitung eines Bebauungsplans sehr aufwendig sei. Alle Einwände befürworteten die Gemeinderäte mit 12:0, ebenso einstimmig erfolgte auch die Zustimmung zum Satzungsbeschluss. elk