Schechen – Den Anstieg der Friedhofsgebühren fanden sie gar nicht so schlimm, die Damen und Herren des Gemeinderates. Schließlich hieß es seit Jahren von den Rechnungsprüfern immer wieder: anschauen und anpassen. Mehr Unmut erregten die „Öffnungszeiten“ der Friedhöfe in Hochstätt und Pfaffenhofen.
Die Bestattungsgebühren blieben außen vor, mit denen hat die Gemeinde nichts zu tun. Und die 250 Euro, die die Gemeinde bisher für die Herstellung des Grabsteinfundamentes einnahm, die entfallen. Auch diese müssen die Hinterbliebenen künftig direkt mit der ausführenden Firma abrechnen. Es blieben die kleinen Posten, die Gebühren für die Verwaltungsarbeiten und für die Liegezeiten.
Familiengräber gut
doppelt so teuer
Neu hinzu kamen die Gebühren für die beiden Varianten der Baumbestattung, die bisher nicht erfasst waren und die jetzt mit 35 beziehungsweise 47 Euro zu Buche schlagen. Verdoppelt hat sich die Gebühr für das kleine Familiengrab, künftig begrenzt auf zwei Särge und zwei Urnen, von 35 auf 70 Euro. Fast doppelt so teuer ist künftig das große Familiengrab mit Platz für vier Särge und zwei Urnen, es kostet 110 statt 57 Euro. Knapp doppelt so teuer ist mit künftig 25 statt bisher 13 Euro die Genehmigung des Grabmals. Graburkunde und Umschreibung kosten 20 statt 13 Euro. Während das Urnenwandgrab um 17 Euro teurer wird, kostet das Urnenerdgrab künftig drei Euro weniger.
Es ist nicht die einzige Gebühr, die sank: Für die Nutzung des Leichenhauses waren bis dato 51 Euro zu zahlen, künftig sind es noch 35. Und die Abfuhr der Kränze kostet nicht einmal mehr die Hälfte: 17 statt 36 Euro sind es. „Insgesamt sind wir im Vergleich zu anderen Gemeinden immer noch günstig“, so Bürgermeister Stefan Adam (CSU). Die neue Gebührensatzung ging denn auch ohne große Diskussion durch.
Anders war es bei der Friedhofssatzung. Urnen und Grabschmuck dürfen künftig nur noch aus biologisch abbaubarem Material sein. Durchgewinkt. Keine Mindestgröße mehr für Grabsteine. Ebenso. Aber die offiziellen Zeiten, zu denen die Friedhöfe geöffnet sein dürfen, vor allem während der Woche, die sorgten für einen gewissen Unmut.
Rücksicht
auf Berufstätige
Volker Schmidt (SPD) legte den Finger in die Wunde: „Die jetzt vorgeschlagenen Öffnungszeiten bedeuten, dass ein Berufstätiger, der nicht schichtelt, montags bis freitags nicht ans Grab kommt. Auch nicht an Geburts- oder Todestagen.“ Zwar werde nicht abgesperrt, „aber wir setzen das falsche Signal.“ Kopfnicken unter den Kollegen und die Übereinkunft, die Öffnungszeiten aus der Satzung herauszuhalten und nur per Schild am Friedhofstor zu regeln – und das vor allem am Abend großzügiger als ursprünglich vorgesehen.