Gemeinderatsausschüsse dürfen nicht beschließen

von Redaktion

Eggstätt will wegen der Geschäftsordnung ins Gespräch mit Rechtsaufsicht des Rosenheimer Landratsamtes gehen

Eggstätt – In seiner Sitzung im vergangenen August hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Ausschüsse „probeweise bis Juli 2024 beschließend tätig sein sollen“. Dann werde erneut über dieses Thema beraten. Grund für die neue Betrachtung war die im Gremium vorgelegte Meinung über eine bisherige Falschauslegung der Geschäftsordnung von 2020. Demnach sei es möglich, beratende in beschließende Ausschüsse umzuwandeln, so die hjs Consulting, die die Verwaltung extern berät. Die Rechtsaufsicht, der Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) die Thematik zukommen ließ, sah dies allerdings anders. In der Geschäftsordnung, so heißt es in dem Antwortschreiben des Landratsamtes, ist „einzig der Bau- und Umweltausschuss in Verbindung mit den Aufgaben der Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen bis zu einer Abweichung von zwei Metern sowie der Zulassung von isolierten Abweichungen“ beschlussfähig. Demzufolge habe der Bauausschuss in der September-Sitzung Beschlüsse gefasst, für die er nicht befugt war. Aus Rechtssicherheitsgründen sollte der Gemeinderat einzeln über die Punkte abstimmen, lautete die Empfehlung des Landratsamtes.

Im Vorfeld hatte der Bauausschuss zudem die Anfrage zu einer betragsmäßig begrenzten Zuständigkeit der Ausschüsse gestellt. Dies sei rechtlich möglich, so die Antwort des Landratsamtes. „Die Angelegenheiten werden dem beschließenden Ausschuss damit nur bis zu einer bestimmten Wertgrenze übertragen.“

Helmut Hundhammer (CSU) befand, dass hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen vorliegen. Beschließende Ausschüsse würden dem Gemeinderat den Aufwand erleichtern. Ein Einwand, den Bürgermeister Kraus nicht in Abrede stellte: „Aber wir müssen es sauber machen.“

Die nachfolgende Diskussion machte deutlich, dass die Gemeinderäte ein Gespräch zwischen hjs und Landratsamt samt abschließender Klärung begrüßen. Kraus gab diesem Wunsch nach. Demnach soll der Punkt in einer kommenden Sitzung erneut auf der Tagesordnung stehen. elk

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