Brenner-Nordzulauf: Gemeinde Nußdorf schließt sich Inntaler Kernforderungen an

von Redaktion

Landratsamt Rosenheim will fertige Liste an Eisenbahnbundesamt übermitteln – Erneuter Ruf nach Bedarfsnachweis

Nußdorf – In der jüngsten Sitzung informierte Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/FWG) den Gemeinderat Nußdorf über die aktuellen Planungsentwicklungen des Brenner-Nordzulaufs durch die Deutsche Bahn (DB).

Sie erläuterte außerdem den Weg der parlamentarischen Befassung, der die Notwendigkeit eines klaren Forderungskatalogs seitens der betroffenen Gemeinden einschließt. Die Gemeinden sind nun aufgerufen, in den kommenden Tagen ihre Kernforderungen zu benennen, die sie anschließend an das Landratsamt weiterleiten.

Dort erfolgt die Sammlung und Zusammenfassung dieser Forderungen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Rosenheim und den betroffenen Kommunen. Im frühen nächsten Jahr wird das Landratsamt die fertige Liste an das Eisenbahnbundesamt übermitteln, welche dann später dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt wird.

Abschließend schloss sich der Nußdorfer Gemeinderat einstimmig den Kernforderungen der Gemeinden des unteren Inntals an und formulierte ihre spezifischen Anforderungen im Rahmen dieses Prozesses: „1. Vor Realisierung der Neubaustrecke für den Brenner-Nordzulauf ist der Bedarf für zusätzliche Gleise einer Hochleistungstrasse eindeutig nachzuweisen. Ohne Bedarf keine Neubaustrecke!

2. Die Auswirkungen dieser offenen Verknüpfungsstelle ‚Kirnstein‘ wurden im Bericht zur Raumordnung als außerordentlich kritisch gesehen und entsprechend negativ kommentiert. Die Gemeinde Nußdorf am Inn fordert mit größtem Nachdruck, die gegenwärtig geplante Trasse mit der Verknüpfungsstelle Richtung Westen in das Bergmassiv des Wildbarrens zu verschieben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinden des unteren Inntals gegenwärtig auf eigene Kosten ein internationales Expertengremium damit beauftragt haben, diese Fragestellung grundsätzlich zu untersuchen. Ergebnisse hierzu liegen vor. Wir fordern, dass die Möglichkeit einer bergmännischen Verknüpfungsstelle von der DB AG in konstruktiver Herangehensweise detailliert untersucht und ihr Auftrag durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr entsprechend erweitert wird.

3. Eine weitere Kernforderung besteht im vollständigen Rückbau der Bestandsstrecke, sofern diese verlegt werden muss.

Es muss eine lastenfreie Zuführung der Grundstücke an die Landwirtschaft erfolgen.

Es kann nicht sein, dass nur Schiene, Schwelle und Schotter entfernt werden, auch der Damm muss vollständig abgebaut werden.“stv

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